Der Infektionsschutz am Arbeitsplatz im Krankenhaus ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit sowohl der Patienten als auch des medizinischen Personals zu gewährleisten und die Ausbreitung von Krankheiten effektiv zu verhindern. Krankenhäuser sind Orte, an denen Menschen mit verschiedenen Infektionskrankheiten zusammenkommen, was das Risiko einer Ausbreitung von Keimen und Erregern erhöht.
Eine strenge Einhaltung von Hygienestandards und Infektionsschutzmaßnahmen ist daher unerlässlich. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die richtige Handhygiene, den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die regelmäßige Desinfektion von Oberflächen und Geräten sowie die Schulung des Personals in Bezug auf aktuelle Infektionsschutzrichtlinien. Durch die Implementierung und kontinuierliche Verbesserung dieser Schutzmaßnahmen können Krankenhäuser nicht nur die Verbreitung von Infektionen eindämmen, sondern auch eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für ihr Personal schaffen.
Das Institut für Krankenhaushygiene Oldenburg berät das Klinikum Oldenburg, das Evangelische Krankenhaus Oldenburg und das Pius-Hospital Oldenburg in allen Fragen des Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene. Es gibt einen Hygieneplan, der in allen drei Krankenhäusern gleichermaßen gilt. Dieser Hygieneplan wird über Arbeits- und Verfahrensanweisungen, die von allen Mitarbeitenden (m/w/d) verpflichtend zu beachten sind, praktisch umgesetzt. ,
Zur Prävention der Ansteckung und Verbreitung von übertragbaren Erkrankungen sind zur Prävention insbesondere auch die Impfempfehlungen der Krankenhäuser zu beachten.
Grundsätzlich gelten im Krankenhaus die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Da aber auch asymptomatische Personen mit von Mensch zu Mensch übertragbaren Infektionserregern besiedelt oder infiziert sein können, müssen im Behandlungsalltag immer grundlegende Präventionsmaßnahmen eingehalten werden, die sowohl dem Schutz anderer Patienten als auch dem Schutz des Personals vor einer Übertragung dienen.
Diese immer einzuhaltenden Maßnahmen werden als Maßnahmen der Basishygiene bezeichnet und sind nachfolgend für die einzelnen Schutzmaßnahmen zusammenfassend dargestellt. Eine umfangreiche und praktische Einweisung erhalten Sie während Ihres Einsatzes vor Ort.
Die Übertragung von Erregern im Krankenhaus kann auf vielfache Weise erfolgen. Zur grundsätzlichen Vermeidung sind die folgenden Schutzmaßnahmen erforderlich:
Die hygienische Händedesinfektion ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern und spielt eine zentrale Rolle im Infektionsschutz. Durch die Desinfektion der Hände werden Keime abgetötet oder inaktiviert, die durch Berührung von Oberflächen, medizinischen Instrumenten oder von Person zu Person übertragen werden können. Eine gründliche Händedesinfektion ist besonders in Krankenhäusern unerlässlich, da hier das Risiko von nosokomialen Infektionen – also Infektionen, die im Krankenhaus erworben werden – besonders hoch ist.
Die Einhaltung strenger Handhygienerichtlinien, wie sie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und anderen Gesundheitseinrichtungen empfohlen werden, schützt nicht nur die Patienten, sondern auch das medizinische Personal vor der Verbreitung gefährlicher Krankheitserreger. Im Krankenhaus stehen an allen Einsatzorten geeignete Desinfektionsmittelbereit. Nutzen Sie ausschließlich diese in den folgenden Situationen zur Händedesinfektion:
Vor Patientenkontakt: Vor jedem direkten Kontakt mit einem Patienten, um die Übertragung von Keimen auf den Patienten zu verhindern.
Vor aseptischen Tätigkeiten: Vor jedem aseptischen Eingriff, wie z.B. dem Legen eines Katheters, dem Verbandwechsel oder der Vorbereitung von Injektionen, um die Sterilität sicherzustellen.
Nach Patientenkontakt: Nach jedem direkten Kontakt mit einem Patienten, um die Übertragung von Keimen auf andere Patienten oder Oberflächen zu verhindern.
Nach Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien: Nach Berührung von Körperflüssigkeiten, Wunden, Verbänden oder anderen potenziell kontaminierten Materialien, selbst wenn Handschuhe getragen wurden.
Nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung: Auch wenn kein direkter Patientenkontakt stattgefunden hat, sollten die Hände nach Berührung von Gegenständen in der unmittelbaren Umgebung des Patienten (z.B. Bett, Nachttisch, medizinische Geräte) desinfiziert werden.
Nach dem Ausziehen von Handschuhen: Nach dem Entfernen von Einmalhandschuhen ist eine Händedesinfektion notwendig, da Handschuhe nicht immer eine vollständige Barriere gegen Keime bieten.
Die Händedesinfektion im Krankenhaus erfolgt in mehreren strukturierten Schritten, um eine effektive Reduktion von Krankheitserregern zu gewährleisten:
Vorbereitung: Schmuck, einschließlich Ringe und Armbänder, entfernen. Falls vorhanden, sichtbare Verschmutzungen mit Wasser und Seife entfernen und Hände gründlich trocknen.
Desinfektionsmittel auftragen: Eine ausreichende Menge Desinfektionsmittel in die hohle Hand geben. Die Menge sollte etwa 3-5 ml betragen oder gemäß den Herstellerangaben.
Reiben der Handflächen: Handflächen gegeneinander reiben, um das Desinfektionsmittel gleichmäßig zu verteilen.
Reiben der Handrücken: Die rechte Handfläche über den linken Handrücken legen und umgekehrt, dabei die Finger verschränken, um den Handrücken zu desinfizieren.
Reiben der Fingerzwischenräume: Handflächen gegeneinander legen und die Finger verschränken, um die Zwischenräume zu desinfizieren.
Reiben der Außenseiten der Finger: Die Außenseiten der Finger gegeneinander reiben, indem die Hände gegeneinander verschränkt werden.
Reiben der Daumen: Den rechten Daumen mit der linken Hand umfassen und reiben und umgekehrt.
Reiben der Fingerspitzen: Die Fingerspitzen der rechten Hand in die linke Handfläche legen und kreisend reiben und umgekehrt.
Handgelenke: Beide Handgelenke gründlich mit Desinfektionsmittel einreiben.
Trocknen lassen: Die Hände an der Luft trocknen lassen, ohne sie abzutrocknen. Dies stellt sicher, dass das Desinfektionsmittel vollständig einwirken kann.
Händewaschen statt Händedesinfektion
Zusätzlich zur routinemäßigen Händedesinfektion gibt es im Krankenhaus spezifische Situationen, in denen das Händewaschen mit Wasser und Seife erforderlich ist:
Nach sichtbarer Verschmutzung: Immer wenn die Hände sichtbar verschmutzt oder kontaminiert sind, z.B. nach dem Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten.
Nach Toilettenbenutzung: Nach jedem Toilettengang sollte eine gründliche Handwäsche erfolgen.
Vor dem Essen: Vor dem Essen oder dem Umgang mit Lebensmitteln.
Nach dem Husten oder Niesen: Nach dem Husten, Niesen oder Naseputzen, insbesondere wenn kein Taschentuch oder Ellbogen verwendet wurde.
Nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Oberflächen: Nach Berührung von Oberflächen in öffentlichen Bereichen, wie Türgriffen oder Lichtschaltern, die häufig von vielen Personen angefasst werden.
Nach der Pflege von Patienten mit Durchfallerkrankungen: Insbesondere bei Kontakt mit Patienten, die an Infektionen leiden, die durch fäkal-orale Übertragung verbreitet werden, wie z.B. Norovirus- oder Clostridium-difficile-Infektionen.
Nach dem Umgang mit Abfall oder schmutziger Wäsche: Nach dem Umgang mit Abfallbehältern, schmutziger Wäsche oder kontaminierten Materialien.
Warum Händewaschen statt Händedesinfektion:
Entfernung von Schmutz: Händewaschen entfernt sichtbaren Schmutz und organisches Material, das die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln beeinträchtigen kann.
Bestimmte Erreger: Einige Erreger, wie Noroviren und Clostridium difficile, sind gegen alkoholbasierte Desinfektionsmittel resistent und erfordern mechanische Reinigung mit Seife und Wasser.
Schutz der Haut: Regelmäßiges Händewaschen hilft auch, das Risiko von Hautirritationen und Dermatitis zu verringern, die durch häufige Verwendung von Desinfektionsmitteln entstehen können.
Schritte beim Händewaschen:
Nass machen: Hände unter fließendem Wasser anfeuchten.
Seife auftragen: Ausreichend Seife auf die Hände auftragen.
Einseifen: Hände gründlich einseifen, einschließlich Handflächen, Handrücken, Fingerzwischenräumen und unter den Fingernägeln, für mindestens 20 Sekunden.
Abspülen: Hände unter fließendem Wasser gründlich abspülen.
Trocknen: Hände mit einem sauberen Einweghandtuch oder unter einem Warmlufttrockner trocknen.
Wasserhahn schließen: Den Wasserhahn mit einem Einweghandtuch oder dem Ellenbogen schließen, um erneute Kontamination zu vermeiden.
Achtung - wichtig zu wissen:
Für medizinisches Personal ist eine konsequente Hautpflege von großer Bedeutung, um Hautschäden und Dermatitis zu vermeiden, die durch häufiges Händewaschen und Desinfizieren entstehen können. Hier sind einige Empfehlungen und Maßnahmen für eine effektive Hautpflege:
Regelmäßige Feuchtigkeitspflege:
Feuchtigkeitscremes verwenden: Nach jedem Händewaschen und am Ende der Arbeitsschicht sollten Feuchtigkeitscremes oder Lotionen aufgetragen werden, um die Haut zu hydratisieren.
pH-neutrale Produkte: Produkte wählen, die pH-neutral und für empfindliche Haut geeignet sind, um Irritationen zu minimieren.
Parfümfreie Produkte: Parfümfreie und hypoallergene Produkte bevorzugen, um allergische Reaktionen zu vermeiden.
Schützende Hautpflegeprodukte:
Schutzcremes: Vor Arbeitsbeginn können Schutzcremes aufgetragen werden, um eine Barriere gegen Irritanzien und Feuchtigkeitsverlust zu schaffen.
Barrierecremes: Diese helfen, die Haut vor aggressiven Substanzen zu schützen, die während der Arbeit auftreten können.
Schonende Reinigungsmittel:
Milde Seifen: Milde, parfümfreie Seifen verwenden, die die Haut nicht austrocknen.
Vermeidung von heißen Wasser: Lauwarmes Wasser anstelle von heißem Wasser verwenden, um die Haut nicht zusätzlich zu reizen.
Hände richtig abtrocknen:
Sanftes Abtrocknen: Hände sanft mit einem weichen Handtuch oder Einweghandtüchern abtrocknen, ohne zu reiben.
Gründliches Abtrocknen: Besonders auf die Fingerzwischenräume achten, um Feuchtigkeitsansammlungen zu vermeiden, die zu Hautirritationen führen können.
Regelmäßige Hautinspektion:
Haut überprüfen: Regelmäßig die Haut auf Rötungen, Trockenheit oder Risse überprüfen und bei ersten Anzeichen von Hautproblemen sofort reagieren.
Dermatologische Beratung:
Bei anhaltenden Hautproblemen den Arbeitsschutz/Betriebsarzt und ggf. einen Dermatologen oder eine Dermatologin konsultieren.
Schutzhandschuhe richtig verwenden:
Baumwollhandschuhe: Unter Einweghandschuhen können Baumwollhandschuhe getragen werden, um die Haut zu schützen.
Wechseln der Handschuhe: Handschuhe regelmäßig wechseln und nicht zu lange tragen, um das Schwitzen zu reduzieren.
Händedesinfektion nach Handschuhen: Auch nach dem Ausziehen von Handschuhen die Hände desinfizieren, da die Handschuhe nicht vollständig vor Erregern schützen.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Krankenhaus ist nicht nur eine Vorsichtsmaßnahme, sondern eine grundlegende Säule im Schutz von Patienten und medizinischem Personal vor Infektionen. Sie umfasst eine Vielzahl von Ausrüstungsgegenständen, die je nach Kontext und Risiko unterschiedlich kombiniert werden können. Von Handschuhen und Schutzmasken bis hin zu Schutzbrillen und Schutzkleidung spielt PSA eine entscheidende Rolle, um die Ausbreitung von Krankheitserregern zu minimieren und gleichzeitig die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
Zur PSA gehören:
Schutzkittel
flüssigkeitsdichte Einmalschürze
Schutzhandschuhe
Mund-Nasen-Schutz
Atemschutzmaske (FFP2/FFP3)
Kopfhaube
Augenschutz
Visier
Beispiel: Verbandwechsel
Zugang zu Isolierzimmern:
Isolierzimmer erkennen Sie im Krankenhaus an einer Beschilderungen an der Tür. Der Zutritt zu diesen Zimmer ist ausschließlich unter Einhaltung der vorgeegeben Hygienemaßnahmen erlaubt. Nach Verlassen des Zimmers ist die Schutzkleidung direkt wieder abzulegen und in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
Impfempfehlungen der Oldenburger Krankenhäuser
Das Infektionsschutzgesetz regelt welche und in welcher Form bestimmte meldepflichtige Krankheiten in Deutschland bei Verdacht, Erkrankung und/oder Labornachweis meldepflichtig sind. Zudem ist über den § 20 „Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ eine Verpflichtung zu Schutzimpfungen (u.a. Masern) in Bezug auf bestimmte Einrichtungen Unternehmen und darin tätige Personen festgelegt:
Schutz vor Masern: Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Alle nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Personen, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind, haben die Verpflichtung, einen Masernschutz nachzuweisen. Die betroffenen Personen müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest (sog. Titerbestimmung) festgestellt werden.
Schutz vor einer Infektion mit Hepatitis-B: Zur Vermeidung einer Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus wird eine Grundimmunisierung bestehend aus mindestens 3 Impfungen dringend empfohlen.