Infek­ti­ons­pro­phy­la­xe

Infek­ti­ons­schutz und Hygie­ne am Arbeitsplatz

Der Infek­ti­ons­schutz am Arbeits­platz im Kran­ken­haus ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, um die Gesund­heit und Sicher­heit sowohl der Pati­en­ten als auch des medi­zi­ni­schen Per­so­nals zu gewähr­leis­ten und die Aus­brei­tung von Krank­hei­ten effek­tiv zu ver­hin­dern. Kran­ken­häu­ser sind Orte, an denen Men­schen mit ver­schie­de­nen Infek­ti­ons­krank­hei­ten zusam­men­kom­men, was das Risi­ko einer Aus­brei­tung von Kei­men und Erre­gern erhöht.

Eine stren­ge Ein­hal­tung von Hygie­ne­stan­dards und Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men ist daher uner­läss­lich. Die­se Maß­nah­men umfas­sen unter ande­rem die rich­ti­ge Hand­hy­gie­ne, den Ein­satz von per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung (PSA), die regel­mä­ßi­ge Des­in­fek­ti­on von Ober­flä­chen und Gerä­ten sowie die Schu­lung des Per­so­nals in Bezug auf aktu­el­le Infek­ti­ons­schutz­richt­li­ni­en. Durch die Imple­men­tie­rung und kon­ti­nu­ier­li­che Ver­bes­se­rung die­ser Schutz­maß­nah­men kön­nen Kran­ken­häu­ser nicht nur die Ver­brei­tung von Infek­tio­nen ein­däm­men, son­dern auch eine siche­re und gesun­de Arbeits­um­ge­bung für ihr Per­so­nal schaffen.

Das Insti­tut für Kran­ken­haus­hy­gie­ne Olden­burg berät das Kli­ni­kum Olden­burg, das Evan­ge­li­sche Kran­ken­haus Olden­burg und das Pius-Hos­pi­tal Olden­burg in allen Fra­gen des Infek­ti­ons­schut­zes und der Kran­ken­haus­hy­gie­ne. Es gibt einen Hygie­ne­plan, der in allen drei Kran­ken­häu­sern glei­cher­ma­ßen gilt. Die­ser Hygie­ne­plan wird über Arbeits- und Ver­fah­rens­an­wei­sun­gen, die von allen Mit­ar­bei­ten­den (m/w/d) ver­pflich­tend zu beach­ten sind, prak­tisch umgesetzt. ,

Zur Prä­ven­ti­on der Anste­ckung und Ver­brei­tung von über­trag­ba­ren Erkran­kun­gen sind zur Prä­ven­ti­on ins­be­son­de­re auch die Impf­emp­feh­lun­gen der Kran­ken­häu­ser zu beachten.

Grund­sätz­lich gel­ten im Kran­ken­haus die Emp­feh­lun­gen der Kom­mis­si­on für Kran­ken­haus­hy­gie­ne und Infek­ti­ons­prä­ven­ti­on (KRINKO)  zur Infek­ti­ons­prä­ven­ti­on im Rah­men der Pfle­ge und Behand­lung von Pati­en­ten mit über­trag­ba­ren Krank­hei­ten. Da aber auch asym­pto­ma­ti­sche Per­so­nen mit von Mensch zu Mensch über­trag­ba­ren Infek­ti­ons­er­re­gern besie­delt oder infi­ziert sein kön­nen, müs­sen im Behand­lungs­all­tag immer grund­le­gen­de Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men ein­ge­hal­ten wer­den, die sowohl dem Schutz ande­rer Pati­en­ten als auch dem Schutz des Per­so­nals vor einer Über­tra­gung dienen.

Die­se immer ein­zu­hal­ten­den Maß­nah­men wer­den als Maß­nah­men der Basis­hy­gie­ne bezeich­net und sind nach­fol­gend für die ein­zel­nen Schutz­maß­nah­men zusam­men­fas­send dar­ge­stellt. Eine umfang­rei­che und prak­ti­sche Ein­wei­sung erhal­ten Sie wäh­rend Ihres Ein­sat­zes vor Ort.

Die Über­tra­gung von Erre­gern im Kran­ken­haus kann auf viel­fa­che Wei­se erfol­gen. Zur grund­sätz­li­chen Ver­mei­dung sind die fol­gen­den Schutz­maß­nah­men erforderlich:

Die hygie­ni­sche Hän­de­des­in­fek­ti­on ist eine der effek­tivs­ten Maß­nah­men zur Ver­hin­de­rung der Über­tra­gung von Krank­heits­er­re­gern und spielt eine zen­tra­le Rol­le im Infek­ti­ons­schutz. Durch die Des­in­fek­ti­on der Hän­de wer­den Kei­me abge­tö­tet oder inak­ti­viert, die durch Berüh­rung von Ober­flä­chen, medi­zi­ni­schen Instru­men­ten oder von Per­son zu Per­son über­tra­gen wer­den kön­nen. Eine gründ­li­che Hän­de­des­in­fek­ti­on ist beson­ders in Kran­ken­häu­sern uner­läss­lich, da hier das Risi­ko von noso­ko­mia­len Infek­tio­nen – also Infek­tio­nen, die im Kran­ken­haus erwor­ben wer­den – beson­ders hoch ist.

Die Ein­hal­tung stren­ger Hand­hy­gie­ne­richt­li­ni­en, wie sie von der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on (WHO) und ande­ren Gesund­heits­ein­rich­tun­gen emp­foh­len wer­den, schützt nicht nur die Pati­en­ten, son­dern auch das medi­zi­ni­sche Per­so­nal vor der Ver­brei­tung gefähr­li­cher Krank­heits­er­re­ger. Im Kran­ken­haus ste­hen an allen Ein­satz­or­ten geeig­ne­te Des­in­fek­ti­ons­mit­tel­be­reit. Nut­zen Sie aus­schließ­lich die­se in den fol­gen­den Situa­tio­nen zur Händedesinfektion:

Vor Pati­en­ten­kon­takt: Vor jedem direk­ten Kon­takt mit einem Pati­en­ten, um die Über­tra­gung von Kei­men auf den Pati­en­ten zu verhindern.

Vor asep­ti­schen Tätig­kei­ten: Vor jedem asep­ti­schen Ein­griff, wie z.B. dem Legen eines Kathe­ters, dem Ver­band­wech­sel oder der Vor­be­rei­tung von Injek­tio­nen, um die Ste­ri­li­tät sicherzustellen.

Nach Pati­en­ten­kon­takt: Nach jedem direk­ten Kon­takt mit einem Pati­en­ten, um die Über­tra­gung von Kei­men auf ande­re Pati­en­ten oder Ober­flä­chen zu verhindern.

Nach Kon­takt mit poten­zi­ell infek­tiö­sen Mate­ria­li­en: Nach Berüh­rung von Kör­per­flüs­sig­kei­ten, Wun­den, Ver­bän­den oder ande­ren poten­zi­ell kon­ta­mi­nier­ten Mate­ria­li­en, selbst wenn Hand­schu­he getra­gen wurden.

Nach Kon­takt mit der unmit­tel­ba­ren Pati­en­ten­um­ge­bung: Auch wenn kein direk­ter Pati­en­ten­kon­takt statt­ge­fun­den hat, soll­ten die Hän­de nach Berüh­rung von Gegen­stän­den in der unmit­tel­ba­ren Umge­bung des Pati­en­ten (z.B. Bett, Nacht­tisch, medi­zi­ni­sche Gerä­te) des­in­fi­ziert werden.

Nach dem Aus­zie­hen von Hand­schu­hen: Nach dem Ent­fer­nen von Ein­mal­hand­schu­hen ist eine Hän­de­des­in­fek­ti­on not­wen­dig, da Hand­schu­he nicht immer eine voll­stän­di­ge Bar­rie­re gegen Kei­me bieten.

Die Hän­de­des­in­fek­ti­on im Kran­ken­haus erfolgt in meh­re­ren struk­tu­rier­ten Schrit­ten, um eine effek­ti­ve Reduk­ti­on von Krank­heits­er­re­gern zu gewährleisten:

  1. Vor­be­rei­tung: Schmuck, ein­schließ­lich Rin­ge und Arm­bän­der, ent­fer­nen. Falls vor­han­den, sicht­ba­re Ver­schmut­zun­gen mit Was­ser und Sei­fe ent­fer­nen und Hän­de gründ­lich trocknen.
  2. Des­in­fek­ti­ons­mit­tel auf­tra­gen: Eine aus­rei­chen­de Men­ge Des­in­fek­ti­ons­mit­tel in die hoh­le Hand geben. Die Men­ge soll­te etwa 3-5 ml betra­gen oder gemäß den Herstellerangaben.
  3. Rei­ben der Hand­flä­chen: Hand­flä­chen gegen­ein­an­der rei­ben, um das Des­in­fek­ti­ons­mit­tel gleich­mä­ßig zu verteilen.
  4. Rei­ben der Hand­rü­cken: Die rech­te Hand­flä­che über den lin­ken Hand­rü­cken legen und umge­kehrt, dabei die Fin­ger ver­schrän­ken, um den Hand­rü­cken zu desinfizieren.
  5. Reiben der Fin­ger­zwi­schen­räu­me: Hand­flä­chen gegen­ein­an­der legen und die Fin­ger ver­schrän­ken, um die Zwi­schen­räu­me zu desinfizieren.
  6. Rei­ben der Außen­sei­ten der Fin­ger: Die Außen­sei­ten der Fin­ger gegen­ein­an­der rei­ben, indem die Hän­de gegen­ein­an­der ver­schränkt werden.
  7. Rei­ben der Dau­men: Den rech­ten Dau­men mit der lin­ken Hand umfas­sen und rei­ben und umgekehrt.
  8. Rei­ben der Fin­ger­spit­zen: Die Fin­ger­spit­zen der rech­ten Hand in die lin­ke Hand­flä­che legen und krei­send rei­ben und umgekehrt.
  9. Hand­ge­len­ke: Bei­de Hand­ge­len­ke gründ­lich mit Des­in­fek­ti­ons­mit­tel einreiben.
  10. Trock­nen las­sen: Die Hän­de an der Luft trock­nen las­sen, ohne sie abzu­trock­nen. Dies stellt sicher, dass das Des­in­fek­ti­ons­mit­tel voll­stän­dig ein­wir­ken kann.

Hän­de­wa­schen statt Händedesinfektion

Zusätz­lich zur rou­ti­ne­mä­ßi­gen Hän­de­des­in­fek­ti­on gibt es im Kran­ken­haus spe­zi­fi­sche Situa­tio­nen, in denen das Hän­de­wa­schen mit Was­ser und Sei­fe erfor­der­lich ist:

Nach sicht­ba­rer Ver­schmut­zung: Immer wenn die Hän­de sicht­bar ver­schmutzt oder kon­ta­mi­niert sind, z.B. nach dem Kon­takt mit Blut oder ande­ren Körperflüssigkeiten.

Nach Toi­let­ten­be­nut­zung: Nach jedem Toi­let­ten­gang soll­te eine gründ­li­che Hand­wä­sche erfolgen.

Vor dem Essen: Vor dem Essen oder dem Umgang mit Lebensmitteln.

Nach dem Hus­ten oder Nie­sen: Nach dem Hus­ten, Nie­sen oder Nase­put­zen, ins­be­son­de­re wenn kein Taschen­tuch oder Ell­bo­gen ver­wen­det wurde.

Nach Kon­takt mit poten­zi­ell kon­ta­mi­nier­ten Ober­flä­chen: Nach Berüh­rung von Ober­flä­chen in öffent­li­chen Berei­chen, wie Tür­grif­fen oder Licht­schal­tern, die häu­fig von vie­len Per­so­nen ange­fasst werden.

Nach der Pfle­ge von Pati­en­ten mit Durch­fall­erkran­kun­gen: Ins­be­son­de­re bei Kon­takt mit Pati­en­ten, die an Infek­tio­nen lei­den, die durch fäkal-ora­le Über­tra­gung ver­brei­tet wer­den, wie z.B. Noro­vi­rus- oder Clostridium-difficile-Infektionen.

Nach dem Umgang mit Abfall oder schmut­zi­ger Wäsche: Nach dem Umgang mit Abfall­be­häl­tern, schmut­zi­ger Wäsche oder kon­ta­mi­nier­ten Materialien.

War­um Hän­de­wa­schen statt Händedesinfektion:

  • Ent­fer­nung von Schmutz: Hän­de­wa­schen ent­fernt sicht­ba­ren Schmutz und orga­ni­sches Mate­ri­al, das die Wirk­sam­keit von Des­in­fek­ti­ons­mit­teln beein­träch­ti­gen kann.
  • Bestimm­te Erre­ger: Eini­ge Erre­ger, wie Noro­vi­ren und Clos­tri­di­um dif­fi­ci­le, sind gegen alko­hol­ba­sier­te Des­in­fek­ti­ons­mit­tel resis­tent und erfor­dern mecha­ni­sche Rei­ni­gung mit Sei­fe und Wasser.
  • Schutz der Haut: Regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen hilft auch, das Risi­ko von Haut­ir­ri­ta­tio­nen und Der­ma­ti­tis zu ver­rin­gern, die durch häu­fi­ge Ver­wen­dung von Des­in­fek­ti­ons­mit­teln ent­ste­hen können.

Schrit­te beim Händewaschen: 

  1. Nass machen: Hän­de unter flie­ßen­dem Was­ser anfeuchten.
  2. Sei­fe auf­tra­gen: Aus­rei­chend Sei­fe auf die Hän­de auftragen.
  3. Ein­sei­fen: Hän­de gründ­lich ein­sei­fen, ein­schließ­lich Hand­flä­chen, Hand­rü­cken, Fin­ger­zwi­schen­räu­men und unter den Fin­ger­nä­geln, für min­des­tens 20 Sekunden.
  4. Abspü­len: Hän­de unter flie­ßen­dem Was­ser gründ­lich abspülen.
  5. Trock­nen: Hän­de mit einem sau­be­ren Ein­weg­hand­tuch oder unter einem Warm­luft­trock­ner trocknen.
  6. Was­ser­hahn schlie­ßen: Den Was­ser­hahn mit einem Ein­weg­hand­tuch oder dem Ellen­bo­gen schlie­ßen, um erneu­te Kon­ta­mi­na­ti­on zu vermeiden.

Ach­tung - wich­tig zu wissen:

Für medi­zi­ni­sches Per­so­nal ist eine kon­se­quen­te Haut­pfle­ge von gro­ßer Bedeu­tung, um Haut­schä­den und Der­ma­ti­tis zu ver­mei­den, die durch häu­fi­ges Hän­de­wa­schen und Des­in­fi­zie­ren ent­ste­hen kön­nen. Hier sind eini­ge Emp­feh­lun­gen und Maß­nah­men für eine effek­ti­ve Hautpflege:

Regel­mä­ßi­ge Feuchtigkeitspflege:

  • Feuch­tig­keits­cremes ver­wen­den: Nach jedem Hän­de­wa­schen und am Ende der Arbeits­schicht soll­ten Feuch­tig­keits­cremes oder Lotio­nen auf­ge­tra­gen wer­den, um die Haut zu hydratisieren.
  • pH-neu­tra­le Pro­duk­te: Pro­duk­te wäh­len, die pH-neu­tral und für emp­find­li­che Haut geeig­net sind, um Irri­ta­tio­nen zu minimieren.
  • Par­füm­freie Pro­duk­te: Par­füm­freie und hypo­all­er­ge­ne Pro­duk­te bevor­zu­gen, um all­er­gi­sche Reak­tio­nen zu vermeiden.

Schüt­zen­de Hautpflegeprodukte:

  • Schutz­cremes: Vor Arbeits­be­ginn kön­nen Schutz­cremes auf­ge­tra­gen wer­den, um eine Bar­rie­re gegen Irritan­zi­en und Feuch­tig­keits­ver­lust zu schaffen.
  • Bar­rie­re­cremes: Die­se hel­fen, die Haut vor aggres­si­ven Sub­stan­zen zu schüt­zen, die wäh­rend der Arbeit auf­tre­ten können.

Scho­nen­de Reinigungsmittel:

  • Mil­de Sei­fen: Mil­de, par­füm­freie Sei­fen ver­wen­den, die die Haut nicht austrocknen.
  • Ver­mei­dung von hei­ßen Was­ser: Lau­war­mes Was­ser anstel­le von hei­ßem Was­ser ver­wen­den, um die Haut nicht zusätz­lich zu reizen.

Hän­de rich­tig abtrocknen:

  • Sanf­tes Abtrock­nen: Hän­de sanft mit einem wei­chen Hand­tuch oder Ein­weg­hand­tü­chern abtrock­nen, ohne zu reiben.
  • Gründ­li­ches Abtrock­nen: Beson­ders auf die Fin­ger­zwi­schen­räu­me ach­ten, um Feuch­tig­keits­an­samm­lun­gen zu ver­mei­den, die zu Haut­ir­ri­ta­tio­nen füh­ren können.

Regel­mä­ßi­ge Hautinspektion:

  • Haut über­prü­fen: Regel­mä­ßig die Haut auf Rötun­gen, Tro­cken­heit oder Ris­se über­prü­fen und bei ers­ten Anzei­chen von Haut­pro­ble­men sofort reagieren.

Der­ma­to­lo­gi­sche Beratung:

  • Bei anhal­ten­den Haut­pro­ble­men den Arbeitsschutz/Betriebsarzt und ggf. einen Der­ma­to­lo­gen oder eine Der­ma­to­lo­gin konsultieren.

Schutz­hand­schu­he rich­tig verwenden:

  • Baum­woll­hand­schu­he: Unter Ein­weg­hand­schu­hen kön­nen Baum­woll­hand­schu­he getra­gen wer­den, um die Haut zu schützen.
  • Wech­seln der Hand­schu­he: Hand­schu­he regel­mä­ßig wech­seln und nicht zu lan­ge tra­gen, um das Schwit­zen zu reduzieren.
  • Hän­de­des­in­fek­ti­on nach Hand­schu­hen: Auch nach dem Aus­zie­hen von Hand­schu­hen die Hän­de des­in­fi­zie­ren, da die Hand­schu­he nicht voll­stän­dig vor Erre­gern schützen.

Die per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA) im Kran­ken­haus ist nicht nur eine Vor­sichts­maß­nah­me, son­dern eine grund­le­gen­de Säu­le im Schutz von Pati­en­ten und medi­zi­ni­schem Per­so­nal vor Infek­tio­nen. Sie umfasst eine Viel­zahl von Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­den, die je nach Kon­text und Risi­ko unter­schied­lich kom­bi­niert wer­den kön­nen. Von Hand­schu­hen und Schutz­mas­ken bis hin zu Schutz­bril­len und Schutz­klei­dung spielt PSA eine ent­schei­den­de Rol­le, um die Aus­brei­tung von Krank­heits­er­re­gern zu mini­mie­ren und gleich­zei­tig die Sicher­heit aller Betei­lig­ten zu gewährleisten.

Zur PSA gehören:

  • Schutz­kit­tel
  • flüs­sig­keits­dich­te Einmalschürze
  • Schutz­hand­schu­he
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Atem­schutz­mas­ke (FFP2/FFP3)
  • Kopf­hau­be
  • Augen­schutz
  • Visier

Bei­spiel: Verbandwechsel

Zugang zu Isolierzimmern:

Iso­lier­zim­mer erken­nen Sie im Kran­ken­haus an einer Beschil­de­run­gen an der Tür. Der Zutritt zu die­sen Zim­mer ist aus­schließ­lich unter Ein­hal­tung der vor­ge­ege­ben Hygie­ne­maß­nah­men erlaubt. Nach Ver­las­sen des Zim­mers ist die Schutz­klei­dung direkt wie­der abzu­le­gen und in die dafür vor­ge­se­he­nen Behäl­ter zu entsorgen.

Impf­emp­feh­lun­gen der Olden­bur­ger Krankenhäuser
Das Infek­ti­ons­schutz­ge­setz regelt wel­che und in wel­cher Form bestimm­te mel­de­pflich­ti­ge Krank­hei­ten in Deutsch­land bei Ver­dacht, Erkran­kung und/oder Labor­nach­weis mel­de­pflich­tig sind. Zudem ist über den § 20 „Schutz­imp­fun­gen und ande­re Maß­nah­men der spe­zi­fi­schen Pro­phy­la­xe“ eine Ver­pflich­tung zu Schutz­imp­fun­gen (u.a. Masern) in Bezug auf bestimm­te Ein­rich­tun­gen Unter­neh­men und dar­in täti­ge Per­so­nen festgelegt:

Schutz vor Masern: Seit dem 1. März 2020 gilt das Masern­schutz­ge­setz. Alle nach dem 31. Dezem­ber 1970 gebo­re­nen Per­so­nen, die in Gesund­heits­ein­rich­tun­gen wie Kran­ken­häu­sern und Arzt­pra­xen tätig sind, haben die Ver­pflich­tung, einen Masern­schutz nach­zu­wei­sen. Die betrof­fe­nen Per­so­nen müs­sen min­des­tens zwei Masern-Schutz­imp­fun­gen oder ein ärzt­li­ches Zeug­nis über eine aus­rei­chen­de Immu­ni­tät gegen Masern nach­wei­sen. Die Immu­ni­tät kann durch einen Blut­test (sog. Titer­be­stim­mung) fest­ge­stellt werden.

Schutz vor einer Infek­ti­on mit Hepa­ti­tis-B: Zur Ver­mei­dung einer Infek­ti­on mit dem Hepa­ti­tis-B-Virus wird eine Grund­im­mu­ni­sie­rung bestehend aus min­des­tens 3 Imp­fun­gen drin­gend empfohlen.