Pati­en­ten & Besucher

Wei­te­re Hin­wei­se & Informationen

Die genann­ten Besuchs­re­geln gel­ten aus­schließ­lich für den NON-COVID-Bereich des EV. Im COVID-Bereich sowie in der Zen­tra­len Not­auf­nah­me gilt nach wie vor ein Besuchsverbot.

Ein Besuchs­ver­bot gilt nach der Coro­na-Ver­ord­nung wei­ter für Personen,

  • die Sym­pto­me eines Atem­wegs­in­fekts oder erhöh­te Tem­pe­ra­tur haben

  • die in den letz­ten 14 Tagen Kon­takt mit einem COVID-19-Erkrank­ten oder einem nicht wider­leg­ten Ver­dachts­fall hatten.

Soll­ten Sie tele­fo­ni­schen Kon­takt zu der Sta­ti­on auf­neh­men wol­len, auf der Ihr Ange­hö­ri­ger liegt, kann unser Mit­ar­bei­ter der Ser­vice-Hot­line 0441/236 0 ger­ne einen Anruf vermitteln.

Für Aus­nah­me­fäl­le bedarf es einer geson­der­ten Absprache.

!!! Auf Anwei­sung des Nie­der­säch­si­schen Minis­te­ri­ums für Sozia­les, Gesund­heit und Gleich­stel­lung gilt ein Betre­tungs­ver­bot für Rei­se­rück­keh­ren­de aus den Risikogebieten!!!

Aus­ge­nom­men von dem Betre­tungs­ver­bot sind behand­lungs­be­dürf­ti­ge Personen.

Vie­len Dank für Ihre Mithilfe.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie: