Ver­ant­wor­tung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mitarbeiter:innen

(auch kurz­zei­ti­ge wie Prak­ti­kan­ten, Hos­pi­tan­ten, Famu­lan­ten) haben in Punkt Arbeits- und Gesund­heits­schutz eine Mit­wir­kungs­pflicht. So müs­sen u.a. Unfäl­le, Defek­te, Unfall­ge­fah­ren gemel­det und Schutz­aus­rüs­tung (bei Not­wen­dig­keit) genutzt werden.

Ansprech­per­so­nen im EV

Unternehmer/Führungskräfte
sind ver­ant­wort­lich für den Arbeits- und Gesund­heits­schutz. Bei kon­kre­ter Ver­let­zungs­ge­fahr, Unfal­len u.ä. benö­ti­gen die­se eine Information.

Sicher­heits­be­auf­trag­te
bera­ten und unter­stüt­zen Kolleg:innen und Füh­rungs­kräf­te bzgl. sicher­heits­re­le­van­ter The­men sowie der Gesundheitsförderung.

Fach­kraft für Arbeits­si­cher­heit, Joshua Hil­bert, Tel.: 0441 / 236 9250
Ein Arbeits­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (m/w/d) über­nimmt inner­halb eines Unter­neh­mens eine wich­ti­ge Schlüs­sel­funk­ti­on. Er ist dafür ver­ant­wort­lich, dass das Unter­neh­men alle Maß­nah­men ergreift, die den Schutz der Mit­ar­bei­ter (m/w/d) vor Unfäl­len, berufs­be­ding­ten Krank­hei­ten und Gesund­heits­ge­fah­ren sicher­stel­len sol­len und die Beleg­schaft die aus­ge­ge­be­nen Schutz­vor­schrif­ten beachtet.

Betriebs­arzt im EV, Dr. med. Jörg Bin­ne­wies, Tel.: 0441 / 236 911 (Sekre­ta­ri­at)
Die Tätig­keit der Betriebs­ärz­te (m/w/d) umfasst die Indi­vi­du­al­be­treu­ung von Mit­ar­bei­ten­den wie auch die Gene­ral­prä­ven­ti­on am gesam­ten Arbeits­platz. Arbeits­schwer­punk­te in Ein­rich­tun­gen des Gesund­heits­we­sens, ins­be­son­de­re aber auch im Kran­ken­haus, sind:

  • Arbeits­schutz für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer (m/w/d) (Bera­tung)
  • Spe­zi­el­le Infek­ti­ons­krank­hei­ten und deren Prävention
  • Durch­füh­rung der arbeits­me­di­zi­ni­schen Vorsorgen
  • Bera­tung der Mit­ar­bei­ter (m/w/d) (u.a. Schwan­ger­schaft, Haut, rücken­ge­rech­tes Arbeiten)
  • Arbeits­schutz bei beson­de­ren Personengruppen
  • Arbeits­platz­be­ge­hun­gen, auch unter Berück­sich­ti­gung psy­chi­scher Belastungen

Über den nach­fol­gen­den Link wer­den Sie auf eine exter­ne Web­sei­te wei­ter­ge­lei­tet. Sie fin­den dort einen Kurz­test, den Sie bit­te bear­bei­ten und unter Nen­nung Ihrer per­sön­li­chen Daten abschi­cken. Der all­ge­mei­ne Teil der Arbeits­schutz­un­ter­wei­sung ist damit abge­schlos­sen. In den ers­ten Tagen Ihres prak­ti­schen Ein­sat­zes erfolgt die prak­ti­sche Unter­wei­sung vor Ort durch die Arbeits­schutz­ver­ant­wort­li­chen Ihres Einsatzbereiches.