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Arbeits- und Wegeunfall
Jeder Unfall/ Jede Verletzung, die einem Mitarbeitenden (m/w/d) im Rahmen seiner Tätigkeit passiert, ist über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) des EV oder über die Berufsgenossenschaft (BG) des Arbeitsgebers bzw. über die Unfallkasse der Ausbildungseinrichtung (Schule/FH/ Uni) versichert. Ausnahmen sind Unfälle mit Vorsatz.
Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte. Ausnahmen sind Hilfsmittel wie z.B. eine Brille, Prothesen, Implantate, Zähne (z.B. im Falle eines Gewaltereignisses). Auch Ereignisse bei denen es zu keiner körperlichen Verletzung kommt, sondern zu einer psychischen Belastung (z.B. Gewaltübergriffe, Bedrohungen) kommt, sollen als Arbeitsunfall deklariert werden.
Was ist ein Arbeitsunfall?
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Weitere InformationenOb und in welchem Umfang Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung besteht, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Gesundheitsschäden auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen lassen. Von zentraler Bedeutung ist die Frage, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis steht. Nicht jeder Unfall im Betrieb ist daher automatisch ein Arbeitsunfall!
Die Annahme eines Arbeitsunfalles setzt voraus, dass eine
- versicherte Person
- bei einer versicherten Tätigkeit
- einen Unfall erleidet
- der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt.
Nicht versichert sind Unfälle infolge von:
- eigenwirtschaftlicher Tätigkeit,
- Auswirkungen von Alkohol, Drogen, Medikamenten,
- Spielerei und Neckerei,
- Vorsatz
Grundsätzlich müssen „größere“ Arbeits-/Wegeunfälle über den D-Arzt (m/w/d) (z.B. ZNA im EV) erfasst/ behandelt werden. Dieser schreibt einen Bericht direkt an die Berufsgenossenschaft. Sollten „nur“ die Augen oder Zähne betroffen sein, kann direkt ein Augenarzt bzw. Zahnarzt aufgesucht werden (wenn eine ärztliche Behandlung als notwendig eingeschätzt wird). Bei der Anmeldung in der Praxis sollte der Unfall eindeutig als Arbeits- oder Wegeunfall deklariert werden, damit dieser entsprechend aufgenommen wird.
Alle (auch die nicht direkt versorgungsbedürftigen) Unfälle müssen im Evangelischen Krankenhaus im digitalen Verbandbuch eingetragen werden (Bagatellverletzungen / versorgungspflichtige Verletzungen). Das Verbandbuch findet sich im EV-Intranet auf der Startseite oben rechts. Wichtig ist auch, dass der Arbeitsunfall den Gesundheits(erst)schaden verursacht und nicht ein bereits vorhandener - anlagebedingter - Schaden akut wird. Dies gilt auch dann, wenn bislang noch keine Beschwerden bestanden haben. Es gilt in der Regel die Einzelfallprüfung - Ausnahmen sind möglich.
Was ist ein Wegeunfall?
Versichert ist der Weg von Zuhause zur Arbeit und zurück. Sicherere Wege sind in diesem Fall eingeschlossen, d.h. konkret, wenn man sich für einen weiteren Weg entscheidet, ist diese Strecke u.U. ebenfalls versichert, wenn dies begründbar ist:
- Winterdienst
- Stau / Baustellen
- weniger Verkehr
- sicherere Verkehrsführung
- Fahrgemeinschaften: Muss eine versicherte Person vom direkten Weg abweichen, um mitfahrende Personen aufzunehmen oder abzusetzen, gilt auch hier der Versicherungsschutz.
- Kinderbetreuung: Wer sein Kind zur Kindertagesstätte oder anderen Betreuungseinrichtungen bringen oder von dort abholen muss und dafür vom „direkten“ Weg zur bzw. von der Arbeit abweichen muss, ist versichert.
Wie gehe ich im Fall eines Arbeits- und/oder Wegeunfalles vor?
- Eigene Erstversorgung oder ggf. Hilfe hinzukonsultieren (im EV ggf. mit dem Diensttelefon Tel. 230 anrufen, die Nummer befindet sich in jeder Räumlichkeit als Aufkleber an einer Wand oder Tür)
- Besteht eine ärztliche Behandlungsnotwendigkeit oder eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, so muss ein Durchgangsarzt aufgesucht werden, wenn es sich um einen Arbeits-/Wegeunfall handelt.
- Bagatellverletzungen sind im Verbandbuch zu notieren (Standort mitteilen)
- Jeder Arbeits-/Wegeunfall muss direkt dem zuständigen Vorgesetzten gemeldet werden.
Hinweise für Studierende der Universität Oldenburg
Studierende und Doktoranden (m/w/d) sind bei der Landesunfallkasse Niedersachsen in Hannover unfallversichert. Der Versicherungsschutz ist beitragsfrei; die Kosten übernimmt das Land Niedersachsen. Wenn Sie einen Unfall erleiden, der im Zusammengang mit Ihrem Studium steht, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Es ist umgehend eine Unfallanzeige für Studierende auszufüllen und im Dezernat 3 einzureichen.
- Sollte es sich um einen Wegeunfall handeln, ist zusätzlich dieses Formulareinzureichen: Studierende sind durch die Landesunfallkasse Niedersachsen versichert.
- Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall müssen die Verletzten unmittelbar einen Durchgangsarzt (m/w/d) aufsuchen. Durchgangsärzte (m/w/d) führen die fachärztliche Erstversorgung durch und entscheiden über eine Weiterbehandlung. Eine Liste der D-Ärzte (m/w/d) finden Sie auf dieser Seite.