Gewalt am Arbeitsplatz

Umgang mit Gewalt und Maß­nah­men zur Prävention

In den letz­ten Jah­ren rückt das The­ma „Gewalt“ im Kran­ken­haus zuneh­mend stär­ker in den Fokus (auch wenn die Zah­len nicht zwin­gend stei­gen, steigt die Awa­re­ness zu die­sem The­ma). Gewalt gegen Pati­en­ten und Mit­ar­bei­ten­de  (m/w/d) und der Umgang damit ist eben­so ein The­ma wie auch das Erken­nen und der Schutz von bedroh­ten Pati­en­ten (m/w/d) (bspw. durch Handzeichen).

Es gibt ver­schie­de­ne For­men und Erle­ben von von Gewalt, die sich gegen sich selbst und ande­re rich­ten kön­nen, und stellt i.d.R. eine aku­te Situa­ti­on, in der schnell reagiert wer­den muss, dar. Es ist daher wich­tig, sich mit dem The­ma vor­ab zu beschäf­ti­gen und Stra­te­gien zur Ver­hin­de­rung zu kennen.

Grund­sätz­lich soll­te ver­sucht wer­den, Ruhe zu bewah­ren und dees­ka­lie­ren­de Stra­te­gien anzuwenden.

Blei­ben Sie nicht allei­ne! Idea­ler­wei­se soll­te direkt „Ver­stär­kung“ aus dem Team ange­for­dert werden.

In Not­fall­si­tua­tio­nen, ist die Poli­zei ein­zu­schal­ten. Dies kann über die Ruf­num­mer der Dienst­stel­le gesche­hen Tel. (0) 7900 oder auch bei unmit­tel­ba­rer, direkt bevor­ste­hen­der Gewalt über die 110 gemel­det wer­den. Im Fal­le eines Fehl­alar­mes oder das sich hof­fent­lich die Lage von allein beru­higt, ist die Poli­zei „nicht böse“. Es gibt regel­mä­ßi­ge Bege­hun­gen mit der Poli­zei Olden­burg, indem wir ste­tig ver­su­chen unse­re Pro­zes­se bes­ser und siche­rer zu gestal­ten. Hier geht klar her­vor, dass ein früh­zei­ti­ges Ein­tref­fen und Alar­mie­ren der Poli­zei dees­ka­lie­rend und ziel­füh­rend sein kann.

Bit­te beach­ten: Hal­ten Sie die siche­ren Berei­che sicher! Rück­zugs­or­te wie das Dienst­zim­mer, die Anmel­dung sol­len mög­lichst geschlos­sen blei­ben bzw. soll­ten im Not­fall schnell geschlos­sen wer­den. Tür und Angel-Gesprä­che mit geöff­ne­ter Tür sind zu meiden.

In der zen­tra­len Not­auf­nah­me (ZNA) und auf der Inter­me­dia­te Care (IMC)-Station gibt es BLAUE Not­ruf­tas­ter über die Hil­fe ange­for­dert wer­den kann:

Sie die­nen zur schnel­len Alar­mie­rung der Kol­le­gen (m/w/d) bei Gewalt­über­grif­fen, sowie auch als Reani­ma­ti­ons­alarm. Hier­über kön­nen Kol­le­gen (m/w/d) alar­miert und zur Hil­fe geru­fen wer­den. Idea­ler­wei­se bege­ben Sie sich zum Pati­en­ten gewandt, rück­wärts in Rich­tung Aus­gang. Soll­te sich ein Gewalt­aus­bruch schlei­chend ankün­di­gen, alar­mie­ren Sie die Kol­le­gen (m/w/d) idea­ler­wei­se ohne Auf­merk­sam­keit zu erregen.

Benach­rich­tigt wird der kom­plet­te Arbeitsbereich/ z.T. auch benach­bar­te Berei­che via spe­zi­el­ler Akus­tik & Lauf­schrift mit Raumdefinition:

Nut­zung von Dees­ka­la­ti­ons­stra­te­gien: Wich­tig ist es bspw. aggres­si­ve und strei­ten­de Pati­en­tin­nen recht­zei­tig von­ein­an­der abzu­gren­zen (bspw. über zwei unter­schied­li­che War­te­be­rei­che in der ZNA oder getrenn­te Untersuchungszimmer)

Acht­sam­keit: Ach­te auf spe­zi­el­le Hand­zei­chen und auf spe­zi­el­le Wort-/Satz-Wahl von ein­tref­fen­den Pati­en­ten. Hole bei einem Ver­dacht auf Hil­fe­be­darf, die betrof­fe­ne Per­son (unauf­fäl­lig) in ein Unter­su­chungs­zim­mer, um wei­te­res zu abzu­klä­ren. Infor­mie­re und kon­sul­tie­re dei­ne Kol­le­gen und ggf. die Polizei!

Sicher­stel­lung von Beweis­mit­teln: Soll­ten Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt wer­den müs­sen bzw. der Anschein auf ein Beweis­mit­tel besteht, so kann die Poli­zei OL unter Ein­hal­tung des Daten­schut­zes bei der siche­ren Archi­vie­rung helfen.

Bit­te beach­te: Du bist nicht allein! Ganz zu Anfang bereits erwähnt „Wich­tig ist, dass Sie wis­sen, es gibt Hil­fe!“ Die bezieht sich nicht nur auf den ver­ba­len und/ oder kör­per­li­chen Gewalt­aus­bruch, son­dern dass es auch Hil­fe für Sie selbst und Ihre Kol­le­gen (m/w/d) nach dem „Ereig­nis“.

Hier­zu bie­ten wir ver­schie­de­ne Bera­tungs­mög­lich­kei­ten an. Auch die Kol­le­gen (m/w/d) und Füh­rungs­kräf­te haben immer ein offe­nes Ohr. Tra­gen Sie bit­te bei Bedarf das Ereig­nis im digi­ta­len Ver­band­buch ein oder las­sen Sie sich D-Ärzt­lich ver­sor­gen und dekla­rie­ren es ein­deu­tig als Arbeits­un­fall (sie­he auch https://www.youtube.com/watch?v=Rfg3FgpvCwQ).