Abtei­lung für Pho­nia­trie und Pädaudiologie

Hör­stö­run­gen bei Säug­lin­gen und Kleinkindern

Hör­stö­run­gen im Kin­des­al­ter sind rela­tiv häu­fig. Meis­tens han­delt es sich dabei um vor­über­ge­hen­de Schwer­hö­rig­kei­ten, bei denen die Über­tra­gung vom Trom­mel­fell bis zum Innen­ohr gestört ist. Die­se Form der Schwer­hö­rig­keit gibt sich häu­fig von selbst oder ist erst bei zu lan­gem Ver­lauf therapiepflichtig.

Neben die­sen Stö­run­gen im Mit­tel­ohr kom­men bei Kin­dern auch Hör­pro­ble­me des Innen­ohrs vor. Zur Erken­nung die­ser Schwer­hö­rig­kei­ten wird bei neu­ge­bo­re­nen Kin­dern direkt nach der Geburt ein Hör­scree­ning durch­ge­führt, um ange­bo­re­ne Schwer­hö­rig­kei­ten früh zu erken­nen und einer schnel­len Ver­sor­gung zuzu­füh­ren. Etwa zwei von 1000 Kin­dern lei­den an einer ange­bo­re­nen Schwer­hö­rig­keit, die­se Form der Schwer­hö­rig­keit kann sich aber auch erst nach Mona­ten bis Jah­ren entwickeln.

Seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten küm­mert sich die Abtei­lung für Pho­nia­trie und Päd­au­dio­lo­gie des Evan­ge­li­schen Kran­ken­hau­ses Olden­burg um Kin­der mit the­ra­pie­pflich­ti­ger Schwer­hö­rig­keit. Sämt­li­che moder­nen Unter­su­chungs­me­tho­den ste­hen zur Ver­fü­gung, so dass auch bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern die Art, das Maß und die Ursa­che der Schwer­hö­rig­keit bestimmt wer­den kön­nen. Even­tu­ell müs­sen schon sehr klei­ne Kin­der mit Hör­ge­rä­ten aus­ge­stat­tet wer­den und einer weiteren
Betreu­ung, zum Bei­spiel durch spe­zi­ell aus­ge­bil­de­te Päd­ago­gen und Logo­pä­den, zuge­führt werden.

Die Dia­gnos­tik und Hör­ge­rä­te­an­pas­sung bei Säug­lin­gen und Kleinst­kin­dern fin­det im Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus in der Regel unter sta­tio­nä­ren Bedin­gun­gen statt. Wir ver­fü­gen über eine gro­ße Aus­wahl von Hör­ge­rä­ten, die sorg­fäl­tig bei den Kin­dern getes­tet und ange­passt wer­den. Die Mit­auf­nah­me eines Eltern­teils fin­det dann statt und ist auch not­wen­dig, um den Erfolg der Hör­ge­rä­te­an­pas­sung gemein­sam beur­tei­len zu können.

Soll­te eine Hör­ge­rä­te­an­pas­sung nicht aus­rei­chend sein, da das Kind taub oder an Taub­heit­gren­zend schwer­hö­rig ist, kommt even­tu­ell eine Ver­sor­gung mit Coch­lear-Implan­ta­ten (CI) infra­ge. Hier­zu bedarf es eben­falls einer umfang­rei­chen Dia­gnos­tik mit objek­ti­ven Hör­tests (Oto­akus­ti­sche Emis­sio­nen und Akus­tisch-evo­zier­te Poten­zia­le), einer Durch­füh­rung einer Com­pu­ter­to­mo­gra­phie der Innen­ohr­struk­tu­ren und eines Kern­spin­to­mo­gramms von Innen­ohr, Hör­nerv und Hörstrukturen
im Gehirn.

Ziel der Ver­sor­gung mit Hör­ge­rä­ten und mit Coch­lear-Implan­ta­ten ist es, das Kind in die Lage zu ver­set­zen, eine nor­ma­le Sprach­ent­wick­lung und geis­ti­ge Ent­wick­lung durch­lau­fen zu las­sen. Ziel ist es auch, das Kind spä­ter in einer Regel­schu­le betreu­en las­sen zu können.

In unse­rem Team ste­hen Ärz­te/-innen, Inge­nieu­re/-innen, medi­zi­nisch tech­ni­sche Assis­ten­ten/-innen für Audio­lo­gie und medi­zi­ni­sche Fach­an­ge­stell­te zur Ver­fü­gung. Eine enge Koope­ra­ti­on mit Son­der­päd­ago­gen für Hör­ge­schä­dig­te besteht eben­falls. Im Medi­zi­ni­schen Ver­sor­gungs­zen­trum Olden­burg (MEVO) am Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus fin­det dann die wei­te­re Betreu­ung und Kon­trol­le der Hör- und Sprach­ent­wick­lung der Kin­der statt.

Für wei­te­re Fra­gen steht Ihnen das Team der Päd­au­dio­lo­gie ger­ne zur Ver­fü­gung (Tel.: 0441 / 236 - 398).