Umgang mit Nadelstichverletzungen

Ver­hal­ten bei Nadel­stich­ver­let­zun­gen (NSV) und Kon­takt mit infek­tiö­sem Material

Nadel­stich­ver­let­zun­gen (NSV) und der Kon­takt mit infek­tiö­sem Mate­ri­al stel­len im Kran­ken­haus­all­tag eini­ge der häu­figs­ten Ver­let­zungs­ar­ten und damit erheb­li­che Risi­ken für das Gesund­heits­per­so­nal dar. Sol­che Vor­fäl­le kön­nen zu schwe­ren Infek­tio­nen mit poten­zi­ell lebens­be­droh­li­chen Krank­heits­er­re­gern wie Hepa­ti­tis B, Hepa­ti­tis C und HIV füh­ren. Daher ist ein rasches und kor­rek­tes Ver­hal­ten bei NSV und Kon­takt mit infek­tiö­sem Mate­ri­al von größ­ter Bedeu­tung, um die Gesund­heit der betrof­fe­nen Per­so­nen zu schüt­zen und die Aus­brei­tung von Infek­tio­nen zu verhindern.

Grund­sätz­lich ist durch die Benut­zung von geeig­ne­ten Mate­ria­li­en sowie die Befol­gung der Arbeits- und Sicher­heits­an­wei­sun­gen NSV vor­zu­beu­gen. Soll­te es trotz­dem zu einer NSV oder Kon­takt mit infek­tiö­sem Mate­ri­al kom­men, gehört zu den wesent­li­chen Maß­nah­men die sofor­ti­ge Wund­ver­sor­gung, die unver­züg­li­che Mel­dung des Vor­falls und die Ein­lei­tung pro­phy­lak­ti­scher Maßnahmen.

All­ge­mei­ne Maß­nah­men zur Vorbeugung:

  • Nut­zung von Safe­ty-Need­les bzw. stump­fen Kanü­len / Systemen.
  • Anle­gen von per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung wenn mit Sekreten/ Ausscheidungen/ Blut­sprit­zern zu rech­nen ist (sie­he auch Kapi­tel Infektionsprophylaxe).
  • Schaf­fung einer idea­len Arbeits­um­ge­bung: Abwurf­be­häl­ter güns­tig auf­stel­len (kur­zer Weg), vol­le Abwurf­be­häl­ter ver­mei­den und recht­zei­tig auswechseln.
  • Arbeits­ma­te­ri­al direkt in den Abwurf­be­häl­ter abwer­fen. Kei­ne benutz­ten Kanülen/ Mes­ser überreichen.
  • Recap­pen ist verboten!

Bit­te beach­ten Sie: Sofern mit Kanü­len gear­bei­tet wird, soll­te der eige­ne Impf­schutz „up to date“ sein (sie­he auch Kapi­tel „Infek­ti­ons­phro­py­la­xe“). Wen­den Sie sich bei Fra­gen ger­ne an den zustän­di­gen Betriebs­arzt (m/w/d)!

Sofort­maß­nah­men bei einer Nadel­stich­ver­let­zung und/oder Kon­takt mit infek­tiö­sem Material:
Bei Ver­let­zun­gen mit benutz­ten Instru­men­ten (z.B. Kanü­le, usw.) und/oder Ver­let­zun­gen, bei denen Kör­per­flüs­sig­kei­ten von Patientinnen/Patienten durch Schleim­haut­kon­takt (Auge, Mund) in den eige­nen Kör­per gelangt sind, ist fol­gen­der Ablauf einzuhalten:

Wei­te­re schrift­li­che Infor­ma­tio­nen zum voll­stän­di­gen Vor­ge­hen sowie die Ver­fah­rens­an­wei­sung „Mel­de­ab­lauf bei alles Arbeits- und Wege­un­fäl­len inkl. Kanü­len­stich­ver­let­zun­gen“ fin­den sich im Intra­net des EV unter dem Stich­wort „Arbeits­un­fall“.

Bit­te beach­ten Sie:

  • Zusätz­lich zur Auf­nah­me durch den D-Arzt soll­te der Unfall über das digi­ta­le Ver­band­buch gemel­det werden.
  • HIV-Expo­si­ti­on: Soll­te der Patient/ die Pati­en­tin HIV posi­tiv sein, so mer­ken Sie sich bit­te den Kanü­len­durch­mes­ser und bege­ben Sie sich schnellst mög­lich zum D-Arzt. Es gilt: Stich­ver­let­zung bei HIV-Expo­si­ti­on max. 24h. Eine HIV-Pro­phy­la­xe „HIV-PEP“ wird in der ZNA vorgehalten

Für Stu­die­ren­de der Uni­ver­si­tät Olden­burg gilt zusätzlich:

Soll­te es wäh­rend einer Hos­pi­ta­ti­on oder eines ande­ren Prak­ti­kums zu einem Unfall, wie z.B. einer Nadel­stich­ver­let­zung kom­men, dann ist zusätz­lich zu den oben beschrie­be­nen Schrit­ten bit­te umge­hend eine Unfalls­an­zei­ge für Stu­die­ren­de aus­zu­fül­len und im Dezer­nat 3 einzureichen!

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sie­he auch https://www.youtube.com/watch?v=lzFbjWtK_NM