Ausbildung & Karriere
Prüfungsmodalitäten
Leistungsbewertung in Theorie und Praxis finden während der gesamten Ausbildung in unterschiedlicher Form statt. Zum Ende eines jeden Ausbildungsjahres wird ein Zeugnis* über die erbrachten Leistungen in Theorie und Praxis ausgestellt. Nach zwei Ausbildungsjahren wird eine Zwischenprüfung* entsprechend der bis dahin vermittelten Kompetenzen durchgeführt.
Vornoten* werden bei der Bildung der Noten des schriftlichen, mündlichen und praktischen Teils der Prüfung jeweils mit 25% berücksichtigt.
*PflAPrV §§ 6, 7, 14
Die staatliche Prüfung* für die Ausbildung umfasst jeweils einen
- schriftlichen Teil
- praktischen Teil und einen
- mündlichen Teil
* PflAPrV Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2) Kompetenzen für die staatliche Prüfung nach § 10 zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Das Bestehen aller Prüfungsanteile ist die Voraussetzung zur Erlangung der Berufsanerkennung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt und EU-weit anerkannt.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden in einer 5-Tage-Woche. Während der praktischen Ausbildung arbeiten unsere Auszubildenden im Schichtdienst.
Vergütung
Die Ausbildungsvergütungen richten sich nach den jeweiligen Tarifabschlüssen.
1. Ausbildungsjahr: 1.204,33 € brutto/Monat
2. Ausbildungsjahr: 1.273,37 € brutto/Monat
3. Ausbildungsjahr: 1.384,63 € brutto/Monat
Zusätzlich werden eine Schichtzulage und tarifliche Zulagen gewährt (nach dem derzeit geltenden Tarifvertrag)