Aus­bil­dung & Karriere

Zusa­ge ärzt­li­cher Dienst

ZUSA­GE Prak­ti­kum, Hos­pi­ta­ti­on & Famu­la­tur im Ärzt­li­chen Dienst

Wir freu­en uns, Sie im Rah­men eines Prak­ti­kums, einer Hos­pi­ta­ti­on oder einer Famu­la­tur in unse­rem Hau­se begrü­ßen zu kön­nen und möch­ten dar­auf hin­wei­sen, dass wir vor Beginn Ihres Ein­sat­zes die fol­gen­den Unter­la­gen von Ihnen benötigen:

Bit­te dru­cken Sie die Unter­la­gen aus und sen­den uns die­se schnellst­mög­lich (spä­tes­tens aber vier Wochen vor Arbeits­be­ginn) aus­ge­füllt und unter­schrie­ben wie­der zu.

Sobald uns die Unter­la­gen voll­stän­dig vor­lie­gen, erhal­ten Sie den Prak­ti­kums- / Hos­pi­ta­ti­ons­ver­trag in zwei­fa­cher Aus­fer­ti­gung. Bit­te sen­den Sie uns ein Exem­plar unter­schrie­ben zurück.

Soll­ten Sie das Prak­ti­kum nicht antre­ten kön­nen, geben Sie uns bit­te recht­zei­tig Bescheid.