Für die indi­vi­du­el­le Pati­en­ten­be­treu­ung ist die Erfas­sung eini­ger per­sön­li­cher Daten in unser zen­tra­les EDV-Sys­tem sehr wich­tig, damit sie allen Behan­deln­den schnell zur Ver­fü­gung ste­hen. Wenn es die Erkran­kung zulässt, erfra­gen wir die­se gleich nach dem Ein­tref­fen des Pati­en­ten. Das hat nicht nur recht­li­che Grün­de – wir benö­ti­gen die Daten auch, um die Pfle­ge und die ärzt­li­chen Leis­tun­gen exakt schrift­lich fest­zu­hal­ten. Bei Behand­lungs­en­de erhal­ten Sie als Pati­ent sofort einen Arzt­be­richt.  Alle Anga­ben zu Ihrer Per­son und Ihrem Gesund­heits­zu­stand unter­lie­gen neben der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht auch dem Lan­des­da­ten­schutz­ge­setz. Zugang zu Ihren per­sön­li­chen Daten haben nur die Ärz­te und Pfle­gen­den, die an Ihrer Behand­lung betei­ligt sind.