Für die individuelle Patientenbetreuung ist die Erfassung einiger persönlicher Daten in unser zentrales EDV-System sehr wichtig, damit sie allen Behandelnden schnell zur Verfügung stehen. Wenn es die Erkrankung zulässt, erfragen wir diese gleich nach dem Eintreffen des Patienten. Das hat nicht nur rechtliche Gründe – wir benötigen die Daten auch, um die Pflege und die ärztlichen Leistungen exakt schriftlich festzuhalten. Bei Behandlungsende erhalten Sie als Patient sofort einen Arztbericht. Alle Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Gesundheitszustand unterliegen neben der ärztlichen Schweigepflicht auch dem Landesdatenschutzgesetz. Zugang zu Ihren persönlichen Daten haben nur die Ärzte und Pflegenden, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind.