Hin­wei­se für schwan­ge­re und stil­len­de Studierende

Hin­wei­se für Schwan­ge­re oder stil­len­de Studierende

Das Mut­ter­schutz­ge­setz gilt für alle schwan­ge­re und stil­len­de Beschäf­tig­te und seit dem 01.01.2018 auch für schwan­ge­re und stil­len­de Stu­die­ren­de. Das Gesetz schützt die Gesund­heit der Frau und die ihres Kin­des am Arbeits-, Aus­bil­dungs- und Stu­di­en­platz wäh­rend der Schwan­ger­schaft, nach der Ent­bin­dung und in der Stillzeit.

Ziel ist es immer, der Frau, ihre Beschäf­ti­gung, ihre hoch­schu­li­sche Aus­bil­dung oder sons­ti­ge Tätig­keit in die­ser Zeit ohne Gefähr­dung ihrer Gesund­heit oder der ihres Kin­des zu ermög­li­chen. Aller­dings gel­ten je nach Aus­ge­stal­tung der jewei­li­gen Tätigkeit/des jewei­li­gen Aus­bil­dungs­ab­schnit­tes unter­schied­li­che Rah­men­be­din­gun­gen. Aus die­sem Grund ist es not­wen­dig für jede Studienleistung/jedes Modul die Situa­ti­on indi­vi­du­ell über eine Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung einzuschätzen.

Schwan­ge­re und/oder stil­len­de Stu­die­ren­de mel­den sich beim Team Mut­ter­schutz des Imma­tri­ku­la­ti­ons­amts im Dezer­nat 3 unter mutterschutz.studierende@uol.de. Von dort aus erfolgt die wei­te­re Koor­di­na­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Stu­di­en­de­ka­nat der Fakul­tät VI sowie den jewei­li­gen Prak­ti­kum­sor­ten. Infor­ma­tio­nen zum Pro­zess fin­den sich über die­sen Link.

Ansprech­per­so­nen an der Uni­ver­si­tät Oldenburg: