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Hinweise für schwangere und stillende Studierende
Hinweise für Schwangere oder stillende Studierende
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangere und stillende Beschäftigte und seit dem 01.01.2018 auch für schwangere und stillende Studierende. Das Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und die ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.
Ziel ist es immer, der Frau, ihre Beschäftigung, ihre hochschulische Ausbildung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen. Allerdings gelten je nach Ausgestaltung der jeweiligen Tätigkeit/des jeweiligen Ausbildungsabschnittes unterschiedliche Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund ist es notwendig für jede Studienleistung/jedes Modul die Situation individuell über eine Gefährdungsbeurteilung einzuschätzen.
Schwangere und/oder stillende Studierende melden sich beim Team Mutterschutz des Immatrikulationsamts im Dezernat 3 unter mutterschutz.studierende@uol.de. Von dort aus erfolgt die weitere Koordination und Kommunikation mit dem Studiendekanat der Fakultät VI sowie den jeweiligen Praktikumsorten. Informationen zum Prozess finden sich über diesen Link.