Gynä­ko­lo­gie und Geburtshilfe

Zwil­lings­ge­burt

So arbei­ten wir

Zwil­lin­ge wach­sen zusam­men im Mut­ter­leib auf. Es gibt zwei­ei­ige Zwil­lin­ge, die mit­ein­an­der so ver­wandt wie Geschwis­ter sind, und ein­ei­ige Zwil­lin­ge, die gene­tisch iden­tisch sind. Wäh­rend jedes der 2-eiigen Zwil­lin­ge sei­ne eige­ne Frucht­höh­le und sei­nen eige­nen Mut­ter­ku­chen hat, nut­zen 1-eiige Zwil­lin­ge die­se manch­mal gemein­sam – haben oft aber auch jeder sei­ne eige­nen. Dies ist wich­tig für den Schwan­ger­schafts­ver­lauf und die Geburt und wird am sichers­ten bereits in der Früh­schwan­ger­schaft per Ultra­schall fest­ge­stellt. Ach­ten Sie also dar­auf, dass ein Bild oder ein ent­spre­chen­der Ver­merk im Mut­ter­pass vor­han­den ist.

Die­se Punk­te sind wichtig:

  • Ein­ei­ige Zwil­lin­ge mit einer gemein­sa­men Frucht­höh­le soll­ten wg. der Gefahr der Nabel­schnur­ver­wick­lung bereits etwa in der 36. Schwan­ger­schafts­wo­che per Kai­ser­schnitt ent­bun­den werden.
  • Für die Geburts­art ist die Lage des ers­ten Zwil­lings aus­schlag­ge­bend: Er soll­te sich für eine Spon­tan­ent­bin­dung in Schä­del­la­ge befin­den, auch aus Becken­end­la­ge ist sie prin­zi­pi­ell mög­lich, aber mit Risi­ken ver­bun­den. Eine vagi­na­le Ent­bin­dung aus Quer­la­ge ist ver­ständ­li­cher­wei­se unmög­lich. Da sich die Lage des 2. Zwil­lings erst nach der Geburt des Geschwis­ter­kin­des ein­stellt und auch leicht in eine Längs­la­ge mani­pu­liert wer­den kann, spielt die Lage des 2. Kin­des vor der Geburt kei­ne gro­ße Rolle.
  • Bei­de Zwil­lin­ge soll­ten für eine Spon­tan­ge­burt etwa gleich schwer geschätzt sein, d.h. nach Ultra­schall­mes­sung sich um nicht mehr als etwa 500 g von­ein­an­der unter­schei­den. Bei einem grö­ße­ren Unter­schied besteht der Ver­dacht auf eine man­gel­haf­te Ver­sor­gung bei­der Kin­der (eins wird über­las­tet, eins unter­ver­sorgt). Das kann zu Pro­ble­men im nor­ma­len Geburts­ab­lauf führen.
  • Da der bzw. die bei­den Mut­ter­ku­chen die Zwil­lin­ge zum Ende der Schwan­ger­schaft mög­li­cher­wei­se nicht mehr aus­rei­chend ver­sor­gen, emp­feh­len wir im Ein­klang mit den ent­spre­chen­den Leit­li­ni­en, eine Zwil­lings­ge­burt spä­tes­tens nach 38. Schwan­ger­schafts­wo­chen in Gang zu bringen.
  • Bei der Geburt von Zwil­lin­gen ist ein Team aus zwei erfah­re­nen Ärz­ten und min­des­tens einer Heb­am­me anwesend.

Wir unter­stüt­zen spon­ta­ne Zwil­lings­ge­bur­ten sehr und bit­ten Sie sich bei einer geplan­ten Zwil­lings­ge­burt spä­tes­tens vier bis sechs Wochen vor dem errech­ne­ten Ent­bin­dungs­ter­min (ger­ne auch bereits frü­her) in unse­rer Schwan­ger­ensprech­stun­de vor­zu­stel­len, um die kon­kre­te Situa­ti­on beur­tei­len und mit Ihnen bespre­chen zu können.