Interdisziplinäre Intensivmedizin
Organtransplantation / DSO
Hirntod und Organspende: Schwerste neurochirurgische oder neurologische Erkrankungen könnten trotz aller intensiv-medizinischen Behandlungsmaßnahmen in manchen Fällen mit dem unwiederbringlichen Ausfall aller Hirnfunktionen einhergehen, ein Überleben unmöglich machen und zum Tod des Patienten führen. In solchen Fällen ist oftmals eine Spende von Organen zur Transplantation an andere Patienten unter bestimmten Bedingungen möglich. Maßgeblich ist der bekannte oder mutmaßliche Wille des Patienten hinsichtlich einer möglichen Organspende. Um diesen zu ermitteln, führen unsere Mitarbeiter zum angemessenen Zeitpunkt die notwendigen Gespräche mit den nächsten Angehörigen. Im Falle einer Zustimmung zur Organspende führen dann mindestens zwei, in der Regel drei hierzu speziell qualifizierte Ärzte die vorgeschriebenen Untersuchungen zur Feststellung des endgültigen und vollständigen Hirnfunktionsaufsfalls nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch. Nach Feststellung des Todes und der Meldung des Spenders an die Koordinierungsstelle unterstützt ein Koordinator der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) die Organisation und Durchführung der Entnahmeoperation. Die Transplantationsbeauftragten des Krankenhauses sind für alle Schritte dieses Prozesses von der Erkennung eines möglichen Organspenders über die Angehörigengespräche, die Feststellung des Hirntodes, die Meldung an die DSO bis zum Abschluss der Entnahmeoperation verantwortlich und unterstützen hierbei das Team der Intensivstation.