Inter­dis­zi­pli­nä­res Palliativzentrum

Auf­nah­me

Die Pal­lia­tiv­sta­ti­on hat eine begrenz­te Anzahl von 14 Plät­zen. Eine vor­he­ri­ge Anmel­dung und eine gute Abspra­che sind des­halb erwünscht – auch im Fal­le einer not­fall­mä­ßi­gen Auf­nah­me soll­te ein vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Kon­takt (0441 / 236-767) erfol­gen. Wir benö­ti­gen eine nor­ma­le Kran­ken­haus­ein­wei­sung durch den behan­deln­den Haus-/Fach­arzt.

Wenn Sie Fra­gen haben, ob zur Anmel­dung, zu medi­zi­ni­schen oder pfle­ge­ri­schen Pro­ble­men, dann rufen Sie uns ein­fach an unter:

Tele­fon: 0441 / 236 - 3410 oder 0441 / 236-767 oder 0441 / 236-266

Wir möch­ten Sie als einweisende/n Ärztin/ Arzt herz­lich bit­ten, Ihrem Pati­en­ten alle für uns hilf­rei­chen Unter­la­gen (Befun­de, Ent­las­sungs­brie­fe von vor­he­ri­gen Kran­ken­haus­auf­ent­hal­ten oder Fach­arzt­be­su­chen, Pati­en­ten­ver­fü­gung etc.) mit­zu­ge­ben oder vor­ab zu faxen (0441 / 2363419). Da Sie Ihre/n Patientin/en län­ger und inten­si­ver ken­nen als wir und uns eine enge Zusam­men­ar­beit mit Ihnen wich­tig ist, wäre die Beant­wor­tung fol­gen­der Fra­gen eine Hil­fe für uns:

Wenn die nach­ste­hen­den Punk­te zutref­fen, steht einer Auf­nah­me auf der Pal­lia­tiv­sta­ti­on grund­sätz­lich nichts im Weg. Soll­ten Sie Ihre Fra­gen in der nach­ste­hen­den Auf­lis­tung nicht beant­wor­tet sehen, freu­en wir uns über Ihren per­sön­li­chen Anruf.

  • Es liegt eine weit fort­ge­schrit­te­ne pro­gre­di­en­te Erkran­kung mit begrenz­ter Lebens­er­war­tung vor, die einer pal­lia­tiv­me­di­zi­ni­schen Behand­lung bedarf. Dies kann zum Bei­spiel eine Tumor­er­kran­kung, aber auch eine neu­ro­lo­gi­sche oder inter­nis­ti­sche Erkran­kung sein.
  • Eine medi­zi­ni­sche Indi­ka­ti­on zur Sym­ptom­kon­trol­le von Schmer­zen, Übel­keit, Erbre­chen, Obs­ti­pa­ti­on, Unru­he, Luft­not, Appe­tit­lo­sig­keit und/oder eine psy­cho­so­zia­le Indi­ka­ti­on lie­gen vor.
  • Die vom Pati­en­ten gewünsch­te Lebens­qua­li­tät kann nur mit Maß­nah­men der Pal­lia­tiv­sta­ti­on (sta­tio­nä­re Kran­ken­haus­be­hand­lung) ver­bes­sert oder erhal­ten wer­den. Eine ambu­lan­te Ver­sor­gung ist nicht mög­lich. Eine allei­ni­ge erhöh­te Pfle­ge­inten­si­tät ist kein Kri­te­ri­um für die Auf­nah­me auf die Palliativstation.
  • Der Pati­ent wünscht die Auf­nah­me auf die Pal­lia­tiv­sta­ti­on, bezie­hungs­wei­se ist mit der Auf­nah­me ein­ver­stan­den (bei Pati­en­ten, die sich selbst nicht mehr äußern kön­nen, soll­te das Ein­ver­ständ­nis durch den Betreu­er oder durch Ange­hö­ri­ge erfol­gen). Der Pati­ent soll­te über sei­nen Krank­heits­zu­stand und sei­ne Pro­gno­se ange­mes­sen auf­ge­klärt sein.
  • Der Pati­ent und die Ange­hö­ri­gen sind vor Auf­nah­me auf die Pal­lia­tiv­sta­ti­on dar­über infor­miert, dass nur eine begrenz­te Auf­ent­halts­dau­er geplant ist und die Ent­las­sung nach Hau­se oder in eine ande­re Ein­rich­tung nach Bes­se­rung oder Sta­bi­li­sie­rung der Beschwer­den ange­strebt ist. Eine Behand­lung und Beglei­tung in der Ter­mi­nal­pha­se ist jeder­zeit möglich.

Dar­über hin­aus ori­en­tie­ren wir uns in unse­rer Arbeit an den Leit­li­ni­en der Deut­schen Gesell­schaft für Palliativmedizin.