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EV125 Jubi­lä­um – 1890 bis 2015

EV125 Jubiläum – 1890 bis 2015 1

Aus­bil­dung auf dem Weg – 100 Jah­re Aus­bil­dung am Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus Oldenburg

100 Jah­re Aus­bil­dung am Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus Olden­burg. Bereits 1913, in einem Jahr, in dem eine staat­li­che Aus­bil­dung in der Gesun­d­heits- und Kran­ken­pfle­ge noch in den Kin­der­schu­hen steck­te, mach­ten sich die Dia­ko­nis­sen in Olden­burg auf, um die Schwes­tern, die im Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus ein­ge­setzt waren, auf ihren Dienst an den Kran­ken vor­zu­be­rei­ten. Die Medi­zin fing damals an, zu boo­men, Fort­schrit­te sorg­ten für bes­se­re Behand­lungs­er­fol­ge. Hier­für wur­de aber auch gutes Pfle­ge­per­so­nal gebraucht, das den wach­sen­den Ansprü­chen gerecht wur­de. „Das sind die Wur­zeln für das, was wir heu­te tun, auch wenn sich die Pfle­ge inzwi­schen deut­lich wei­ter ent­wi­ckelt hat.“, so Gabi Greis, die heu­ti­ge Schul­lei­te­rin. Die Dia­ko­nis­sen mach­ten sich stark für eine fach­lich fun­dier­te Pfle­ge mit christ­li­chem Wer­ten. Der Mensch stand schon damals im Mit­tel­punkt der Ver­sor­gung. Inzwi­schen hat sich die­se Idee zu einer eta­blier­ten Kran­ken­pfle­ge­schu­le wei­ter­ent­wi­ckelt. Am „Evan­ge­li­schen“ gibt es einen struk­tu­rier­ten Schul­be­trieb mit 75 Aus­zu­bil­den­den, der jähr­lich ca. 25 exami­nier­te Gesun­d­heits- und Kran­ken­pfle­ge­rin­nen ins Berufs­le­ben entlässt.

Das Evan­ge­li­sche Kran­ken­haus besteht seit 1890, anfangs mit deut­lich weni­ger Fachbereichen.

Das, was die Dia­ko­nis­sen schon visio­när dach­ten, war gesetz­lich kaum gere­gelt. Seit 1906 exis­tier­te zwar ein Bun­des­rats­be­schluss in den ein­zel­nen Bun­des­staa­ten des Deut­schen Rei­ches, der eine staat­li­che Prü­fung von Kran­ken­pfle­ge­per­so­nal vor­sah. Die­ses war jedoch noch nicht ver­bind­lich und wur­de in Fach­krei­sen hef­tig dis­ku­tiert. Ab dem 21. Okto­ber 1913 – des­halb auch das 100-jäh­ri­­ge Jubi­lä­um - fan­den ers­te unter­richt­li­che Unter­wei­sun­gen in sog. Lehr­stu­ben – damals noch im Eli­sa­beth­stift - statt. Eine staat­li­che Prü­fung gab es noch nicht. Erst eini­ge Jah­re spä­ter, 1916, ent­schlos­sen sich die Dia­ko­nis­sen offi­zi­ell, eine Kran­ken­pfle­ge­schu­le zu eröff­nen und damit staat­lich aner­kann­te Abschlüs­se ein­zu­füh­ren. 1938 gab das Eli­sa­beth­stift die Kran­ken­pfle­ge­schu­le an das Evan­ge­li­sche Kran­ken­haus Olden­burg ab. Die dama­li­ge, poli­tisch schwie­ri­ge Lage, mach­te das erfor­der­lich. Den­noch gelang es, auch in Kriegs­jah­ren, die Aus­bil­dung jun­ger Schwes­tern fort­zu­füh­ren. Hier gab es auch reichs­ein­heit­li­che Rege­lun­gen. 1957 ent­stand das ers­te Kran­ken­pfle­ge­ge­setz, das als Vor­läu­fer der heu­ti­gen Geset­ze gese­hen wer­den kann, und erst­mals auch eine 3-jäh­ri­­ge Aus­bil­dung vorsah.

In den unter­schied­li­chen Epo­chen unter­la­gen die Lei­tun­gen der Schu­le ver­schie­de­nen Vor­ga­ben. War es 1957 ein geeig­ne­ter Arzt gemein­sam mit einer Obe­rin oder lei­ten­den Schwes­ter, ist die Lei­tung heu­te einer Per­son mit abge­schlos­se­ner Hoch­schul­aus­bil­dung vor­be­hal­ten. Am Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus über­nimmt die­se Auf­ga­be der­zeit Gabi Greis, die ursprüng­lich aber den Pfle­ge­be­ruf von Grund auf erlernt hat. Vie­le Per­sön­lich­kei­ten haben die Schu­le in den ver­gan­ge­nen Jah­ren geprägt. Noch heu­te ver­folgt Lot­te Sey­fert auf­merk­sam die Ent­wick­lung „ihrer“ Schu­le, in der sie von 1959 bis 1972 als sog. Unter­richts­schwes­ter maß­geb­lich die Geschi­cke gelenkt hat. Auch Herr Seit­zin­ger, der unter ganz ande­ren gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen 1973 in die Schu­le kam, hat das Bild der heu­ti­gen Schu­le in sei­ner Funk­ti­on als Schul­lei­ter geprägt. Wie bereits oben erwähnt, wird die Schu­le seit 1997 bis heu­te von Gabi Greis geleitet.

Wesent­lich geän­dert hat sich auch der Umfang der Aus­bil­dung. Von anfangs weni­gen Stun­den in der Lehr­stu­be im Eli­sa­beth­stift, über 400 Stun­den Theo­rie seit Ein­füh­rung des 1957-er Geset­zes umfasst das Spek­trum mit Erlass des Geset­zes von 2004 inzwi­schen 2100 Stun­den. Die Pra­xis wird eben­falls anders ver­mit­telt. Frü­her wur­de in lan­gen Schich­ten direkt am Kran­ken­bett und auf den Sta­tio­nen gelernt. Heu­te wer­den die Aus­zu­bil­den­den Schritt für Schritt an die Pra­xis her­an­ge­führt. Fünf frei­ge­stell­te Pra­xis­an­lei­ter unter­stüt­zen durch struk­tu­rier­te Anlei­­tungs-Sequen­­zen die Aus­bil­dung im Kran­ken­haus sel­ber. In ande­ren Pro­jek­ten lei­ten z.B. auch Schü­ler ande­re Schü­ler an. So ler­nen die Aus­zu­bil­den­den auch voneinander.

Wesent­li­chen Ein­fluss auf die Aus­bil­dung hat­te eben­so die Aus­wei­tung der Fach­ab­tei­lun­gen. Seit 1965 waren min­des­tens 4 Fach­be­rei­che, die durch­lau­fen wer­den muss­ten, gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Inzwi­schen deckt die­se Vor­ga­be das Bild in der Rea­li­tät längst nicht mehr ab. So sind deut­lich mehr Ein­satz­be­rei­che vor­ge­ge­ben und dies längst nicht mehr nur in der Akut­kli­nik, son­dern auch in ambu­lan­ten Berei­chen. Das führt zwangs­läu­fig zu einem wei­te­ren Gesamt­blick, aber dadurch zu einer Ver­kür­zung in den prak­ti­schen Einsatzorten.

Nicht nur die Diens­t­k­lei­­dungs-Mode folg­te den gesell­schaft­li­chen Strö­mun­gen son­dern auch päd­ago­gi­sche Ansät­ze. So gehört der klas­si­sche Arzt-Unter­richt, bei dem die Schwes­­tern-Schü­­le­rin­­nen auf­merk­sam zu fol­gen hat­ten, längst der Ver­gan­gen­heit an. Päd­ago­gisch qua­li­fi­zier­te Lehr­kräf­te sor­gen für einen metho­disch abwechs­lungs­rei­chen Unter­richt, bei dem die Aus­zu­bil­den­den zum kri­ti­schen Mit­den­ken und –arbei­ten auf­ge­for­dert sind. Fächer gehö­ren der Ver­gan­gen­heit an, inzwi­schen wird das ver­netz­te Den­ken durch Unter­richt in Lern­fel­dern geför­dert. Längst hat sich die räum­li­che Situa­ti­on ver­än­dert. Die Lern­stu­be erfüllt bei Wei­tem nicht mehr die Ansprü­che heu­ti­ger Vor­stel­lun­gen. Nach diver­sen Wech­seln der Klas­sen­zim­mer inner­halb der Kli­nik gibt es seit 1995 ein eige­nes Schulgebäude.

Aus­bil­dung bedeu­te­te auch damals schon, das Eltern­haus zu ver­las­sen. In behü­te­ten Wohn­si­tua­tio­nen wur­de den Schü­le­rin­nen Unter­kunft und auch Gemein­schaft ange­bo­ten. Inzwi­schen haben sich die Ansprü­che jun­ger Men­schen deut­lich ver­än­dert, so dass das Schü­le­rin­nen­wohn­heim 1997 auf­ge­löst wur­de. Wei­ter­hin wird Wohn­raum in der Umge­bung des Kran­ken­hau­ses ange­bo­ten, aber längst nicht mehr von allen genutzt.

Geblie­ben ist ein star­kes Zusam­men­ge­hö­rig­keits­ge­fühl der Aus­bil­dungs­jahr­gän­ge, das sich z.B. in der Gestal­tung von gemein­sa­men Ver­an­stal­tun­gen oder Kurs­fahr­ten äußert, aber auch dem Mit­wir­ken beim „Zukunfts­tag“ oder der Teil­nah­me an Berufsfachmessen.

Die Kran­ken­pfle­ge­schu­le am Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus gehört heu­te selbst­ver­ständ­lich zum „Evan­ge­li­schen“ dazu. Die per­sön­li­che Ent­fal­tung der Gesun­d­heits- und Krankenpflegeschüler/innen ist dem Haus ein beson­de­res Anlie­gen: Unter­stützt wird eine posi­ti­ve Lebens­hal­tung, die mit­hilft, Schwie­rig­kei­ten zu über­win­den sowie Freu­de und Aus­dau­er im Beruf zu bewah­ren, und ein Kli­ma, in dem die Lern- und Ent­wick­lungs­fä­hig­keit im Mit­tel­punkt stehen.