Recht und Compliance im EV: Ethik und Integrität an erster Stelle

Unter dem Begriff Compliance versteht man allgemein die Rechtskonformität bzw. Regeltreue. Es ist also die Umschreibung für die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Bescheiden, aber auch von konzernrechtlichen Vorschriften der Evangelischen Krankenhausstiftung Oldenburg. Um dies konsequent umsetzen zu können, wurde 2018 beim Vorstand des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg die Stabsstelle Recht und Compliance eingerichtet. Neben den Aufgaben einer regulären Rechtsabteilung sind hier auch die Bereiche Compliance, Vertragsmanagement und Datenschutz angesiedelt. Geleitet wird die Abteilung von der Syndikusrechtsanwältin Melanie Prasse, LL.M.

Zu den Aufgaben der Stabsabteilung zählen:

  • Juristische Beratung des Vorstands/Direktoriums sowie der Abteilungen und Kliniken
  • Vertragsprüfung und -gestaltung sowie Vertragsverwaltung und -controlling
  • Prüfung von compliancerechtlichen Fragen
  • Verwaltung von Versicherungsverträgen und Bearbeitung von Schadensfällen
  • Organisation gesetzlicher und betriebsinterner Datenschutzanforderungen

Orientierungspunkte der Arbeit sind die Compliance-Richtlinie und der Kodex Medizinprodukte.

  • Die Compliance-Richtlinie
    Die Compliance-Richtlinie regelt die wichtigsten Maßgaben und Verhaltensgrundsätze, die von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern der Geschäftsleitungsorgane des Evangelischen Krankenhauses Oldenburg bindend zu beachten sind.
  • Der Kodex Medizinprodukte
    Der Kodex Medizinprodukte erläutert den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen, Ärzten und den Herstellern von Medizinprodukten. Er fasst die bestehenden Rechtsvorschriften zusammen und enthält Verhaltensregeln, die bei der Zusammenarbeit beachtet werden sollten.

Hinweisgeberschutzgesetz – Meldesystem im Evangelische Krankenhaus Oldenburg

Im Evangelischen Krankenhaus Oldenburg legen wir großen Wert auf Integrität, Sicherheit und ein respektvolles Miteinander. Um potenzielle Missstände oder Verstöße im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetztes frühzeitig zu erkennen und zu beheben, haben wir ein vertrauliches Meldesystem eingerichtet. Sie können Ihre Hinweise sicher und anonym über unser digitales Meldesystem einreichen. Ihre Identität bleibt geschützt, und eine Rückverfolgung ist nicht möglich. Alle eingehenden Meldungen werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich von autorisierten Personen bearbeitet. Ihre Informationen sind bei uns in sicheren Händen. Neben der digitalen Einreichung haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldungen persönlich oder per E-Mail abzugeben. In jedem Fall wird Ihr Anliegen diskret behandelt.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Kontaktinformationen:

Link zum Meldesystem: Meldeformular zum Hinweisgebersystem

Ansprechpartner: Janine Lange (Beauftragte), Helmut Dietz (stellv. Beauftragter)

Telefon: 0441 – 6590

E-Mail: hinschg@ev-ol.de

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Ihre Ansprechpartner Recht und Compliance

 Melanie Prasse, LL.M.
Melanie Prasse, LL.M. Leitung Syndikusrechtsanwältin Kommissarische Compliance Beauftragte
Dr. Niklas Füchtenkord
Dr. Niklas FüchtenkordVolljurist
Janine Kruse
Janine KruseAssistenz Recht und Compliance
Andrea Stelljes
Andrea StelljesVertrags- und Compliance-Management
 Doris Kloppenburg
Doris Kloppenburg Versicherungs- und Datenschutzrecht
Dr. Jens Mehrhardt
Dr. Jens Mehrhardt