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Verantwortung im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitarbeiter:innen
(auch kurzzeitige wie Praktikanten, Hospitanten, Famulanten) haben in Punkt Arbeits- und Gesundheitsschutz eine Mitwirkungspflicht. So müssen u.a. Unfälle, Defekte, Unfallgefahren gemeldet und Schutzausrüstung (bei Notwendigkeit) genutzt werden.
Ansprechpersonen im EV
Unternehmer/Führungskräfte
sind verantwortlich für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei konkreter Verletzungsgefahr, Unfallen u.ä. benötigen diese eine Information.
Sicherheitsbeauftragte
beraten und unterstützen Kolleg:innen und Führungskräfte bzgl. sicherheitsrelevanter Themen sowie der Gesundheitsförderung.
Fachkraft für Arbeitssicherheit, Joshua Hilbert, Tel.: 0441 / 236 9250
Ein Arbeitssicherheitsbeauftragter (m/w/d) übernimmt innerhalb eines Unternehmens eine wichtige Schlüsselfunktion. Er ist dafür verantwortlich, dass das Unternehmen alle Maßnahmen ergreift, die den Schutz der Mitarbeiter (m/w/d) vor Unfällen, berufsbedingten Krankheiten und Gesundheitsgefahren sicherstellen sollen und die Belegschaft die ausgegebenen Schutzvorschriften beachtet.
Betriebsarzt im EV, Dr. med. Jörg Binnewies, Tel.: 0441 / 236 911 (Sekretariat)
Die Tätigkeit der Betriebsärzte (m/w/d) umfasst die Individualbetreuung von Mitarbeitenden wie auch die Generalprävention am gesamten Arbeitsplatz. Arbeitsschwerpunkte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere aber auch im Krankenhaus, sind:
- Arbeitsschutz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (m/w/d) (Beratung)
- Spezielle Infektionskrankheiten und deren Prävention
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen
- Beratung der Mitarbeiter (m/w/d) (u.a. Schwangerschaft, Haut, rückengerechtes Arbeiten)
- Arbeitsschutz bei besonderen Personengruppen
- Arbeitsplatzbegehungen, auch unter Berücksichtigung psychischer Belastungen
Über den nachfolgenden Link werden Sie auf eine externe Webseite weitergeleitet. Sie finden dort einen Kurztest, den Sie bitte bearbeiten und unter Nennung Ihrer persönlichen Daten abschicken. Der allgemeine Teil der Arbeitsschutzunterweisung ist damit abgeschlossen. In den ersten Tagen Ihres praktischen Einsatzes erfolgt die praktische Unterweisung vor Ort durch die Arbeitsschutzverantwortlichen Ihres Einsatzbereiches.