Ver­hal­ten am Arbeitsplatz

Ver­mei­dung von Ver­let­zun­gen und Unfällen

Die Ver­mei­dung von Ver­let­zun­gen und Unfäl­len am Arbeits­platz ist in Kran­ken­häu­sern von zen­tra­ler Bedeu­tung, da das medi­zi­ni­sche Per­so­nal täg­lich hohen phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tun­gen aus­ge­setzt ist. Ein siche­res Arbeits­um­feld schützt nicht nur die Gesund­heit der Mit­ar­bei­ter, son­dern trägt auch zur Qua­li­tät der Pati­en­ten­ver­sor­gung bei. Zu den häu­figs­ten Risi­ken in Kran­ken­häu­sern zäh­len Nadel­stich­ver­let­zun­gen, der Umgang mit gefähr­li­chen Sub­stan­zen, ergo­no­mi­sche Belas­tun­gen sowie phy­si­sche Angriffe.

Um Ver­let­zun­gen und Unfäl­le zu ver­mei­den, sind ver­schie­de­ne Maß­nah­men erforderlich:

  1. Schu­lung und Aus­bil­dung: Regel­mä­ßi­ge Schu­lun­gen zu Sicher­heits­the­men, kor­rek­ter Nut­zung von Gerä­ten und Ergo­no­mie sind uner­läss­lich. Mit­ar­bei­ter soll­ten über poten­zi­el­le Gefah­ren infor­miert und im siche­ren Umgang mit medi­zi­ni­schen Instru­men­ten und Gerä­ten geschult werden.
  2. Ergo­no­mi­sche Arbeits­platz­ge­stal­tung: Die Gestal­tung der Arbeits­plät­ze soll­te so erfol­gen, dass kör­per­li­che Belas­tun­gen mini­miert wer­den. Dazu gehö­ren höhen­ver­stell­ba­re Bet­ten, geeig­ne­te Hebe- und Tra­ge­hil­fen sowie ergo­no­misch gestal­te­te Arbeitsplätze.
  3. Schutz­maß­nah­men und per­sön­li­che Schutz­aus­rüs­tung (PSA): Der Ein­satz von PSA wie Hand­schu­hen, Schutz­bril­len und Kit­tel ist essen­ti­ell, um das Per­so­nal vor Infek­tio­nen und Ver­let­zun­gen zu schüt­zen. Auch die siche­re Ent­sor­gung von schar­fen Gegen­stän­den wie Nadeln spielt eine wich­ti­ge Rolle.
  4. Psy­cho­so­zia­le Unter­stüt­zung: Ein gesun­der Umgang mit Stress und eine gute Team­ar­beit kön­nen dazu bei­tra­gen, die psy­chi­sche Belas­tung der Mit­ar­bei­ter zu redu­zie­ren und die Gefahr von Burn­out zu mini­mie­ren. Unter­stüt­zungs­sys­te­me wie Super­vi­si­on und Bera­tungs­an­ge­bo­te sind hier­bei hilfreich.
  5. Not­fall­plä­ne und -übun­gen:  Das Vor­han­den­sein von Not­fall­plä­nen und regel­mä­ßi­ge Übun­gen sor­gen dafür, dass das Per­so­nal im Ernst­fall schnell und rich­tig reagie­ren kann. Dies umfasst Brand- und Eva­ku­ie­rungs­übun­gen sowie den Umgang mit gewalt­tä­ti­gen Patienten.

Durch die Umset­zung und Beach­tung die­ser Maß­nah­men kön­nen Kran­ken­häu­ser ein siche­res Arbeits­um­feld schaf­fen, das nicht nur die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den der Mit­ar­bei­ter schützt, son­dern auch die Pati­en­ten­si­cher­heit erhöht.

Fehl­be­las­tun­gen, unzu­rei­chen­de Erho­lungs­pha­sen und hohe emo­tio­na­le Belas­tun­gen gehö­ren zum All­tag vie­ler Mit­ar­bei­ten­den im medi­zi­ni­schen Bereich und dabei ins­be­son­de­re unse­rem Pfle­ge­per­so­nal. Daher gewinnt das The­ma „ergo­no­mi­sches Arbei­ten in der Pfle­ge“ zuneh­mend an Bedeu­tung. Durch geziel­te Maß­nah­men wie ergo­no­mi­sche Arbeits­platz­aus­stat­tung und Schu­lun­gen zur rich­ti­gen Kör­per­hal­tung und Bewe­gungs­ab­läu­fe kön­nen nicht nur die Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sert, son­dern auch die Zufrie­den­heit und Moti­va­ti­on der Pfle­ge­kräf­te gestei­gert wer­den. Wenn Sie in die­sen Berei­chen ein­ge­setzt wer­den, erhal­ten Sie eine grund­le­gen­de prak­ti­sche Ein­wei­sung vor Ort. Wich­tig vor­ab zu wis­sen ist:

  • Die Kli­nik ist aus­ge­stat­tet mit elek­tri­schen Pfle­ge­bet­ten der Fir­ma Stie­gel­mey­er, die einer Ein­wei­sung im Sin­ne des Medi­zin-Pro­duk­te-Gesetz­tes bedür­fen (erfolgt als Prä­senz­ein­wei­sung im EV). Bit­te arbei­ten Sie nicht ohne Ein­wei­sung an den Betten!
  • Bei schwe­ren Las­ten ist immer zu zweit bzw. mit meh­re­ren Per­so­nen zu arbei­ten. Hilfs­mit­tel wie Rutsch­bret­ter etc. sol­len nach Mög­lich­keit genutzt werden.
  • Grund­sätz­lich sol­len Pati­en­ten dazu moto­viert wer­den eigen­stän­dig mit­zu­hel­fen (ACH­TUNG: Bei medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on kann die­ser Punkt entfallen)
  • Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sie­he auch: https://www.youtube.com/watch?v=UF7bIKRjhyA

Fehl­be­las­tun­gen, unzu­rei­chen­de Erho­lungs­pha­sen und hohe emo­tio­na­le Belas­tun­gen gehö­ren zum All­tag vie­ler Mit­ar­bei­ten­den im medi­zi­ni­schen Bereich und dabei ins­be­son­de­re unse­rem Pfle­ge­per­so­nal. Daher gewinnt das The­ma „ergo­no­mi­sches Arbei­ten in der Pfle­ge“ zuneh­mend an Bedeu­tung. Durch geziel­te Maß­nah­men wie ergo­no­mi­sche Arbeits­platz­aus­stat­tung und Schu­lun­gen zur rich­ti­gen Kör­per­hal­tung und Bewe­gungs­ab­läu­fe kön­nen nicht nur die Arbeits­be­din­gun­gen ver­bes­sert, son­dern auch die Zufrie­den­heit und Moti­va­ti­on der Pfle­ge­kräf­te gestei­gert wer­den. Wenn Sie in die­sen Berei­chen ein­ge­setzt wer­den, erhal­ten Sie eine grund­le­gen­de prak­ti­sche Ein­wei­sung vor Ort. Wich­tig vor­ab zu wis­sen ist:

  • Bewe­gen Sie sich bewusst und auf­merk­sam - dies spe­zi­ell auf Trep­pen und gewisch­ten Flächen.
  • Ver­su­chen Sie auch Hek­tik zu vermeiden.
  • Benut­zen Sie den Handlauf.
  • Besei­ti­gen oder mel­den Sie bau­li­che Män­gel sofort. Machen Sie die­se ggf. kenntlich.
  • Besei­ti­gen Sie rut­schi­ge Ver­schmut­zun­gen unmittelbar.
  • Tra­gen Sie die rich­ti­gen Schuhe.
  • Nut­zen Sie geeig­ne­te Auf­stiegs­hil­fen wie Lei­tern oder Trit­te, kei­ne Eigen­kon­struk­tio­nen / Büro­stüh­le etc.

Check­lis­te für geeig­ne­tes Schuhwerk

  • vor­ne geschlos­sen sowie geschlos­se­ne, fes­te Fersenkappe
  • Soh­le ist gut pro­fi­liert und großflächig
  • las­sen sich in der Spann­wei­te regulieren,
  • im Fer­sen­be­reich haben sie eine leich­te Dämpfung
  • sind mit einem beque­men Fuß­bett versehen
  • kön­nen einen Absatz haben – aber nur einen flachen
  • Ober­flä­che besteht aus was­ser­ab­wei­sen­dem, stra­pa­zier­fä­hi­gem und pfle­ge­leich­tem Material

Die Ver­mei­dung von Unfäl­len bei der Aus­ga­be von Warm­spei­sen im Kran­ken­haus ist von zen­tra­ler Bedeu­tung, um die Sicher­heit von Pati­en­ten und Per­so­nal zu gewähr­leis­ten. Das Essen im Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus wird ange­lie­fert und muss bis zur Aus­ga­be eine Tem­pe­ra­tur von ~ 65°C auf­wei­sen. Das Geschirr und Tablett weist daher noch eine höhe­re Tem­pe­ra­tur auf. Um Ver­bren­nun­gen und Ver­brü­hun­gen zu ver­mei­den, soll­te fol­gen­des beach­tet wer­den (eine aus­führ­li­che Prä­senz­ein­wei­sung erfolgt vor Ort):

  • Hei­ßes Tablett nur mit­tels Gru­ben­tu­ches anfas­sen (Ver­bren­nungs­ge­fahr!).
  • Fest­stell­brem­se des Essen­wa­gens nach Abstel­len aktivieren.
  • Nur einen Wagen in ange­mes­se­nem Tem­po schie­ben. Wagen nicht ziehen.
  • Auf der obe­ren Abla­ge­flä­che nicht über den Fall­schutz stapeln!
  • Pati­en­ten auf hohe Tem­pe­ra­tu­ren bei Aus­ga­be der Spei­sen hinweisen.
  • Benut­ze Tabletts aus einem Iso­la­ti­ons­zim­mer erst zum Schluss ein­la­den, dann Wagen geson­dert kennzeichnen.
Im Umgang mit Gerä­ten sind geson­der­te Einweisungen/ Unter­wei­sun­gen erfor­der­lich (z.B. Pati­en­ten­bett, Medi­zi­ni­sche Gerä­te). Ohne Unter­wei­sung dür­fen Gerä­te nicht genutzt wer­den. Die prak­ti­sche Unter­wei­sung erfolgt im jewei­li­gen Arbeitsbereich.
Gewalt am Arbeits­platz ist ein wach­sen­des Pro­blem, das auch im Kran­ken­haus­um­feld immer mehr Auf­merk­sam­keit erfor­dert. Pfle­ge­kräf­te, Ärz­te und ande­res Kran­ken­haus­per­so­nal sind häu­fig Aggres­sio­nen und Gewalt aus­ge­setzt, sei es von Pati­en­ten, deren Ange­hö­ri­gen oder sogar Kol­le­gen. Die­se Situa­tio­nen kön­nen zu erheb­li­chen phy­si­schen und psy­chi­schen Belas­tun­gen füh­ren, die nicht nur die Gesund­heit der betrof­fe­nen Mit­ar­bei­ter gefähr­den, son­dern auch die Qua­li­tät der Pati­en­ten­ver­sor­gung beein­träch­ti­gen. Eine effek­ti­ve Prä­ven­ti­on und ein durch­dach­ter Umgang mit Gewalt sind daher uner­läss­lich. Sie erhal­ten hier eine kur­ze Zusam­men­fas­sung der wich­tigs­te Punk­te. Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen fin­den Sie im Kapi­tel „Umgang mit Gewalt“:
  • Grund­sätz­lich gilt: dees­ka­lie­ren­des Ver­hal­ten anwenden!
  • In der ZNA gibt es in den Behand­lungs­räu­men blaue Not­ruf­tas­ter, wel­che den Kolleginnen/Kollegen außer­halb des Rau­mes ein Gewalt­er­eig­nis signa­li­sie­ren, damit schnellst­mög­lich wei­te­re Hil­fe hinzukommt.
  • Gewalt­über­grif­fe (ver­bal, als auch kör­per­lich) wäh­rend der Tätig­keit sind Arbeitsunfälle.
  • Sie­he auch Kapi­tel „Umgang mit Gewalt“

Gefahr­stof­fe im Kran­ken­haus sind Sub­stan­zen, die eine poten­zi­el­le Gefahr für die Gesund­heit und Sicher­heit der Mit­ar­bei­ter, Pati­en­ten und Besu­cher (m/w/d) dar­stel­len. Sie kön­nen phy­si­ka­li­sche, che­mi­sche oder bio­lo­gi­sche Risi­ken mit sich brin­gen, in dem sie bspw. aku­te oder chro­ni­sche gesund­heit­li­che Schä­den beim Men­schen ver­ur­sa­che und/oder ent­zünd­lich, explo­si­ons­ge­fähr­lich oder gefähr­lich für die Umwelt sind. Zu den gän­gi­gen Gefahr­stof­fen im Kran­ken­haus zählen:

  1. Che­mi­ka­li­en: Dazu gehö­ren Des­in­fek­ti­ons­mit­tel (auch Hän­de­des­in­fek­ti­ons­mit­tel (Ste­ril­li­um® clas­sic pure, Ste­ril­li­um Viru­gard®)), Rei­ni­gungs­mit­tel, Zyto­sta­ti­ka (Medi­ka­men­te zur Krebs­be­hand­lung), Anäs­the­ti­ka und Lösungs­mit­tel. Die­se kön­nen Haut­rei­zun­gen, Atem­wegs­pro­ble­me oder Ver­gif­tun­gen verursachen.
  2. Medi­ka­men­te: Neben den Zyto­sta­ti­ka kön­nen auch ande­re Medi­ka­men­te, wie Betäu­bungs­mit­tel und Anti­bio­ti­ka, bei unsach­ge­mä­ßem Umgang gefähr­lich sein.
  3. Gase: Anäs­the­sie­ga­se, medi­zi­ni­sche Sau­er­stoff­fla­schen und ande­re medi­zi­ni­sche Gase kön­nen bei unsach­ge­mä­ßer Hand­ha­bung zu Ver­gif­tun­gen, Brän­den oder Explo­sio­nen führen.
  4. Bio­lo­gi­sche Gefahr­stof­fe: Dazu zäh­len Blut, Kör­per­flüs­sig­kei­ten, Exkre­men­te und ande­re bio­lo­gi­sche Pro­ben, die poten­zi­ell infek­tiö­se Erre­ger ent­hal­ten kön­nen, wie Bak­te­ri­en, Viren und Pilze.
  5. Radio­ak­ti­ve Stof­fe: Die­se wer­den in der Dia­gnos­tik und The­ra­pie ver­wen­det, etwa in der Nukle­ar­me­di­zin und Strah­len­the­ra­pie. Unsach­ge­mä­ßer Umgang kann zu Strah­len­be­las­tung und lang­fris­ti­gen gesund­heit­li­chen Schä­den führen.
  6. Lösungs­mit­tel und Kleb­stof­fe: Die­se wer­den in der Labor­ar­beit und bei der War­tung von medi­zi­ni­schen Gerä­ten ver­wen­det und kön­nen ent­zünd­lich oder gesund­heits­schäd­lich sein.

Der Umgang mit Gefahr­stof­fen im Kran­ken­haus erfor­dert strik­te Ein­hal­ten von Arbeits­an­wei­sun­gen und Sicher­heits­maß­nah­men, ein­schließ­lich der Ver­wen­dung von per­sön­li­cher Schutz­aus­rüs­tung (PSA), Schu­lun­gen für das Per­so­nal, siche­re Lage­rung und Ent­sor­gung sowie Not­fall­plä­ne für den Fall eines Unfalls.

  • Gefahr­stof­fe haben immer eine Kenn­zeich­nung  gemäß des GHS-Systems.
  • Anwei­sun­gen beach­ten und ggf. ange­mes­se­ne Schutz­aus­rüs­tung bei der Nut­zung tragen.
  • Bei rele­van­ter Gefahr muss eine per­sön­li­che Unter­wei­sung über den Bereich erfolgen.

Für die all­ge­mei­nen Gefahr­stof­fe gilt:

Inci­din Pro 0,5% - 2,0%: Anwen­der­freund­lich, Flächendesinfektion
Unter­su­chungs­hand­schu­he ausreichend


Inci­din Pro Kon­zen­trat: Gefähr­lich!
Umgang nur nach Präsenzunterweisung


Sau­er­stoff:
Lecka­gen umge­hend melden
Kei­ne Zünd­quel­le betätigen
Fett­frei im Dich­tungs­be­reich arbei­ten (Kei­ne Creme, Fett, Öle, Händedesinfektion)


Per­form (bei Clostridien):
Unter­wei­sung nach Bedarf, i.d.R. nicht von Nöten


Universal/ Sen­si­tiv Wipes, Flä­chen­des­in­fek­ti­on für klei­ne­re Flächen:
Anwen­der­freund­lich, Unter­su­chungs­hand­schu­he ausreichend.


Bit­te beachten:

  • Wei­te­re bereichs­be­zo­ge­ne Gefah­ren / Maß­nah­men wer­den mit Bezug auf die aus­füh­ren­de Tätig­keit durch die Bereichs­ver­ant­wort­li­chen unterwiesen.
  • Gefahr­stof­fe, vor allem Gefahr­stoff­kon­zen­tra­te, dür­fen erst nach einer Unter­wei­sung genutzt wer­den. Gefahr­stof­fe mit einer gerin­gen Gefähr­dung dür­fen nach einer all­ge­mei­nen Gefahr­stoff­un­ter­wei­sung ver­wen­det werden.

Inner­be­trieb­li­che Gebo­te und Verbote

1) Im Evan­ge­li­schen Kran­ken­haus gilt ein strik­tes Rauch­ver­bot & Ver­bot von offe­nem Feu­er (dies gilt auch für Kerzen!

  • Auch das Rau­chen vor dem Haupt­ein­gang ist aus­drück­lich ver­bo­ten. Nut­zen Sie ggf. den gekenn­zeich­ne­ten Rau­cher­be­reich im Patientengarten.
  • Soll­te ein Pati­ent im Pati­en­ten­zim­mer rau­chen, so soll dies beim Sta­ti­ons­per­so­nal gemel­det wer­den, damit wei­te­res in die Wege­ge­lei­tet wer­den kann.

2) Das Mit­brin­gen von eige­nen Kochplatten/ pri­va­ten Lade­ge­rä­ten etc. ist untersagt.

3) Das Unter­kei­len von Rauch-/Brand­schutz­tü­ren (sie­he Kenn­zeich­nung an der Tür) ist ver­bo­ten. Pati­en­ten­bet­ten und sons­ti­ges Equip­ment darf eben­falls nicht im Schwenk­be­reich der Türen abge­stellt werden.

4) Es wer­den im EV ver­schie­de­ne Sym­bo­le genutzt, um auf Gefah­ren und/oder Ver­hal­tens­wei­sen hin­zu­wei­sen. Hin­wei­se die­ser Art sind ver­pflich­tend zu beach­ten, um Gesund­heits­schä­den und/oder Gefah­ren­si­tua­tio­nen zu vermeiden:

Bit­te beach­ten Sie: Inner­halb des Kran­ken­hau­ses gibt es spe­zi­ell gekenn­zeich­ne­te Berei­che (bspw. OP und Radio­lo­gie). Die Berei­che sind nicht frei zugäng­lich - es gel­ten die über die Beschil­de­rung kennt­lich gemach­ten Ver­bo­te und Gebo­te! Eine bereichs­spe­zi­fi­sche Unter­wei­sung erhal­ten Sie vor Ort - ver­hal­ten Sie sich hier immer achtsam!

Ver­bots­zei­chen - jeg­li­ches Ver­hal­ten, durch das eine Gefahr ent­ste­hen kann, ist unter­sagt! Hier gilt: Ver­bot für offe­nes Feu­er! Brand­ge­fahr! Sämt­li­che Zünd­quel­len, wie bren­nen­des Zünd­holz, Feu­er­zeug, Tabak­wa­ren, Schweiß- oder Löt­flam­men, etc. sind verboten!

Ver­bots­zei­chen - jeg­li­ches Ver­hal­ten, durch das eine Gefahr ent­ste­hen kann, ist unter­sagt! Hier gilt: Mobil­te­le­fo­ne dür­fen nicht benutzt wer­den! Ein­schal­ten und Ein­satz von Mobil­funk­ge­rä­ten verboten!

Gebots­zei­chen! Geben Anwei­sun­gen oder Regeln vor, um die Sicher­heit von Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Ach­tung: Sind ver­bind­lich zu befol­gen! Hier gilt: Es ist ein Augen­schutz zu tragen!

Gebots­zei­chen! Geben Anwei­sun­gen oder Regeln vor, um die Sicher­heit von Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Ach­tung: Sind ver­bind­lich zu befol­gen! Hier gilt: Es sind geeig­ne­te Hand­schu­he zu tragen!

Gebots­zei­chen! Geben Anwei­sun­gen oder Regeln vor, um die Sicher­heit von Per­so­nen zu gewähr­leis­ten. Ach­tung: Sind ver­bind­lich zu befol­gen! Hier gilt: Es ist ein geeig­ne­ter Mund­schutz zu tragen!

Warn­zei­chen war­nen vor Risi­ken und Gefah­ren in der direk­ten Umge­bung! Auf ggf. vor­han­de­ne Gebots- und Ver­bots­schil­der ist zwin­gend zu ach­ten! Hier gilt: War­nung vor radio­ak­ti­ven Stoffen!

Warn­zei­chen war­nen vor Risi­ken und Gefah­ren in der direk­ten Umge­bung! Auf ggf. vor­han­de­ne Gebots- und Ver­bots­schil­der ist zwin­gend zu ach­ten! Hier gilt. Ach­tung: Bio­lo­gi­sche Gefahrstoffe!

Ret­tungs­zei­chen - wei­sen auf Rettungswege/Notausgänge bzw. Sam­mel­stel­len sowie Wege und Stand­or­te von Ers­te Hil­fe-Mate­ri­al und Ret­tungs­ge­rät hin! Hier gilt: Hin­weis auf Sammelplatz

Ret­tungs­zei­chen - wei­sen auf Rettungswege/Notausgänge bzw. Sam­mel­stel­len sowie Wege und Stand­or­te von Ers­te Hil­fe-Mate­ri­al und Ret­tungs­ge­rät hin! Hier gilt: Hin­weis auf Notausgang!

Brand­schutz­zei­chen - wei­sen auf Brand­mel­de- und Feu­er­lösch­ein­rich­tun­gen hin! Hier gilt: Hin­weis auf Feuerlöscher!