Patienten & Besucher
Besucherzeiten ab dem 07.06.2022
Erweiterte Besuchsregelung ab dem 07.06.2022
Bitte entsprechende Regeln beachten!
Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher!
Das sind die für alle geltenden Regeln:
Alle stationären Patienten im EV können wieder Besuch empfangen. Dies ist unabhängig der Fachrichtung.
Es ist erforderlich, dass für den gesamten Aufenthalt ein Besucher pro Patient definiert und bei Aufnahme oder im Verlauf des Aufenthaltes im EV angegeben wird.
Der Besuch ist nur mit Registrierung und nach Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests eines anerkannten Testzentrums (https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/soziales/gesundheitsamt/corona/testzentren-oldenburg.html?L=0) möglich.
In nächster Nähe zum Evangelischen Krankenhaus befinden sich beispielsweise diese Testzentren:
Testzentrum Jumo, Julius-Mosen-Platz 2, Öffnungszeiten und Terminbuchung unter oldenburg.bitte-teste-dich.de
Testcenter Lefferseck, Lange Straße 10, Test mit und ohne Anmeldung möglich, Öffnungszeiten und Terminbuchung unter corona-test-oldenburg.de
Durch die Aktualisierung der niedersächsischen Coronaverordnung ist es den Krankenhäusern wieder möglich, die bislang restriktive Besucherregelung zu lockern.
Folgende Regelungen gelten seit dem 07. Juni 2022:
- Alle stationären PatientInnen im EV können wieder Besuch empfangen. Dies ist unabhängig der Fachrichtung.
- Der Besuch ist nach Vorlage eines tagesaktuellen, negativen Schnelltests eines anerkannten Testzentrums (https://www.oldenburg.de/startseite/buergerservice/corona/corona-testzentren.html) möglich
- Jede Besucherin und jeder Besucher muss einen medizinischen MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder eine FFP2-Maske tragen. Die Maske muss selbst mitgebracht werden.
Hinweis:
Testpflicht
Die Testpflichtflicht gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres. Die Testpflicht entfällt auch für Kinder, an denen ein Test aufgrund des Entwicklungsstandes nicht durchgeführt werden kann, wenn die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nach-gewiesen ist oder die Einrichtungsleitung sichere Kenntnis von der Undurchführbarkeit hat.
Maskenpflicht
Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine beliebige andere geeignete textile oder textilähnliche Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache verringert, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie, als Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen.
In nächster Nähe zum Evangelischen Krankenhaus befindet sich beispielsweise dieses Testzentrum:
Testzentrum Jumo, Julius-Mosen-Platz 2, Öffnungszeiten und Terminbuchung unter oldenburg.bitte-teste-dich.de
Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
Für die Besuche wurden folgende Zeitfenster festgelegt:
Täglich von 10:00 – 20:00 Uhr (letzter Einlass ist 19:00 Uhr)
Die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde, damit alle Patienten die Möglichkeit haben, Besuch zu empfangen. Alle bestehenden Hygieneregeln sind weiterhin korrekt einzuhalten.
Für einige Bereiche gelten etwas abweichende Regeln:
COVID- Bereiche:
- Hier gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot
Neurologische Intensivmedizin und Frührehabilitation:
- Hier erfolgen die Besuchsregelungen in direkter Absprache mit den behandelnden Ärzten
Interdisziplinäres Palliativzentrum:
- Benennung von bis zu maximal fünf Besuchsberechtigten, die jeweils einzeln kommen dürfen.
Für folgende Ausnahmefällen gelten individuelle Regelungen,
- bei Patienten, die sich im Sterben befinden
- werdende Väter in der Geburtshilfe
- Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern
- Urkundspersonen
Bitte besprechen Sie das direkt mit den behandelnden Ärzten!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0441/236 0 zur Verfügung!
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Die Klinikleitung
Für die Besuche wurden folgende Zeitfenster festgelegt:
Montag – Freitag 14:00 – 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertag 11:00 – 17:00 Uhr
Die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde, damit alle Patienten die Möglichkeit haben, Besuch zu empfangen. Alle bestehenden Hygieneregeln sind weiterhin korrekt einzuhalten. Die Anmeldung für Ihren Besuch nehmen Sie bitte in der VidaAPP (Digitale Registrierung per App | EV OL (evangelischeskrankenhaus.de)) vor.
Für einige Bereiche gelten etwas abweichende Regeln:
COVID- Bereiche:
Hier gilt weiterhin ein generelles Besuchsverbot
Neurologische Intensivmedizin und Frührehabilitation:
Hier erfolgen die Besuchsregelungen in direkter Absprache mit den behandelnden Ärzten
Interdisziplinäres Palliativzentrum:
Benennung von bis zu maximal fünf Besuchsberechtigten, die jeweils einzeln kommen dürfen.
Für folgende Ausnahmefällen gelten individuelle Regelungen
bei Patienten, die sich im Sterben befinden
werdende Väter in der Geburtshilfe
Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern
Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern
Bitte besprechen Sie das direkt mit den behandelnden Ärzten!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0441/236 0 zur Verfügung!
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Die Klinikleitung